Wien (PK) – Mit einem eindringlichen Appell wandten sich heute die Proponenten des von 881.692 Personen unterstützten „Dont´t smoke“-Volksbegehrens Thomas Szekeres (Österreichische Ärztekammer) und Paul Sevelda (Österreichische Krebshilfe) an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses. Die Aufhebung des bereits im Jahr 2015 beschlossenen Rauchverbots in der Gastronomie würde massive negative Auswirkungen auf große Teile der Bevölkerung haben. Außerdem zeige sich, dass eine Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich in der Praxis nicht funktioniere. Er hoffe, dass es nicht erst ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs brauche, um diese gesundheitspolitische Fehlentscheidung zu revidieren, meinte etwa Universitätsprofessor Sevelda.
Nach einer kurzen Debatte, in der die einzelnen Fraktionen ihre kontroversen Standpunkte wiederholten, beschloss der Ausschuss einstimmig zwei Anträge, die die Weiterbehandlung des Volksbegehrens auf parlamentarischer Ebene zum Inhalt hatten. Einerseits einigten sich die Abgeordneten darauf, im Februar und im März zwei öffentliche Hearings mit ExpertInnen abzuhalten, wobei auch die Erfahrungen aus anderen Ländern miteinfließen sollen. Als thematische Schwerpunkte werden das Passivrauchen sowie die Auswirkungen von Nichtraucherschutzregelungen in der Gastronomie auf Inanspruchnahme des Gesundheitswesen und die damit verbundenen Kosten genannt. Außerdem wird die Parlamentsdirektion ersucht, eine Übersicht über gesetzliche Regelungen und Praxen beim Nichtraucherschutz in der Gastronomie einschließlich Jugend- bzw. ArbeitnehmerInnenschutz in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erstellen. Von der Verbindungsstelle der Bundesländer soll weiters ein Überblick über geltende Nichtraucherschutzbestimmungen für Jugendliche und eine Einschätzung über die Erfahrungen damit vorgelegt werden. Der Verhandlungsgegenstand ( 434 d.B.) wurde schließlich einstimmig vertagt.
Weiterhin v erhärtete Fronten bei der Diskussion über das Rauchverbot in der Gastronomie
Es gibt bereits ein generelles Rauchverbot in Österreich, auch in der Gastronomie, erklärte FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm. Die Diskussion beziehe sich nur auf „zwei kleine Ausnahmeregelungen“, die auch in zahlreichen anderen europäischen Ländern (z. B. in Italien) bestehen.
SPÖ-Klubchefin Pamela Rendi-Wagner widersprach ihrem Vorredner vehement und wies darauf hin, dass im Rahmen einer öffentlichen Anhörung über eine auf Betreiben vom Bundesland Wien anhängige Klage beim Verfassungsgerichtshof eindeutig darauf hingewiesen wurde, dass es in Österreich kein generelles Rauchverbot in der Gastronomie gibt. Gerade über ein Thema, bei dem die Fakten so eindeutig seien, sollte ohne ideologische Scheuklappen diskutiert werden. Außerdem sollten die Regierungsfraktionen nicht nur den beachtlichen Erfolg des Volksbegehrens zur Kenntnis nehmen, sondern auch die Tatsache, dass laut Umfragen 70% der Bevölkerung für einen umfassenden Nichtraucherschutz in der Gastronomie eintreten. Es gehe ihr in erster Linie um jene Menschen, die keine Wahlfreiheit haben und dem Passivrauch ungeschützt ausgesetzt sind. Spanische Gesundheitsexperten, die sich in einem offenen Brief an den Ausschuss gewandt haben, hätten überdies aufgezeigt, dass die Trennung in Raucher- und Nichtraucherbereiche nicht funktioniere. Im Jahr 2010 wurde daher in Spanien ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie beschlossen.
Auch Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT) gab zu bedenken, dass alle ArbeitnehmerInnen dieselben Rechte haben müssten. Sie habe manchmal bei der Diskussion über das Rauchen den Eindruck, dass sie sich nicht im Gesundheitsausschuss, sondern im Wirtschaftsausschuss befinde. Aus ihrer Sicht sollte auch eine Volksabstimmung über dieses Thema durchgeführt werden.
Der Gesundheitsexperte der NEOS, Abgeordneter Gerald Loacker, dankte den Initiatoren des Volksbegehrens und sprach von einem beachtlichen Erfolg. Leider werde von Seiten der Regierungsfraktionen der Stellenwert von Bürgerbeteiligung nur in Sonntagsreden beschworen. Wenn es dann einmal darauf ankomme, seien diese Versprechen nur mehr „Schall und Rauch“. Bedauerlicherweise müsse man auch beim Thema Nichtraucherschutz feststellen, dass Fakten für die Regierung keine Rolle spielen, was man unter anderem an der Auswahl der ExpertInnen beim Hearing im letzten Jahr erkennen konnte.
Ausschussvorsitzende Brigitte Povysil (FPÖ) sowie die ÖVP-Abgeordnete Gabriela Schwarz hielten den KritikerInnen entgegen, dass durch die Abhaltung von Hearings eine ernsthafte und umfassende Behandlung des Volksbegehrens gewährleistet sei. Auch wenn es unterschiedliche Sichtweisen gebe, so sei man sich wohl einig darüber, dass immer Gesundheit der Bevölkerung im Mittelpunkt stehen müsse, betonte Povysil. (Schluss) sue
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