Wien (PK) – Gegen die Reform der Sozialversicherungsträger gab es heute keinen Einspruch von der Mehrheit im Bundesrat. Damit steht der Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen in die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nun nichts mehr im Weg. Zusammengefasst werden gemäß Sozialversicherungs-Organisationsgesetz überdies die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft mit jener der Bauern in der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau wird mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter zur neuen BVAEB fusioniert. Erhalten bleiben die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA).
Während die BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ die Zusammenlegung der Kassen als Verwaltungseinsparung im Sinne der PatientInnen lobten, warnten die SozialdemokratInnen vor Leistungskürzungen in den Bundesländern. Ob die sieben Millionen ÖGK-Versicherten „große Gewinner“ oder „große Verlierer“ der Reform sind, darüber konnten sich Regierungsfraktionen und Opposition wie schon im Nationalrat auch in der Länderkammer nicht einigen. Neben der Sozialversicherungsreform genehmigte der Bundesrat auch die Novelle zur Telerehabilitation samt entsprechender Änderungen im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) und im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz.
Die vom Nationalrat bereits im November beschlossene Erhöhung kleiner und mittlerer Pensionen um bis zu 2,6% nächstes Jahr passierte heute ebenfalls den Bundesrat. Für Ruhebezüge über der ASVG-Höchstgrenze sieht das Pensionsanpassungsgesetz 2019 , das von der ÖVP-FPÖ-Mehrheit in der Länderkammer gebilligt wurde, einen Pauschalbetrag unter der Inflationsrate vor. Man wolle damit für eine gerechte Verteilung der Pensionen sorgen und den SeniorInnen mit einer Pensionssteigerung über der Inflationsrate die nötige Wertschätzung entgegenbringen, betonte Marlies Steiner-Wieser (FPÖ/S). Zur Vermeidung der Altersarmut würden Personen mit niedrigem Einkommen proportional stärker unterstützt. Insgesamt sollen 1,33 Millionen PensionistInnen von der sozialen Staffelung profitieren. Nach Ansicht der SPÖ steigen Kleinstpensionen mit dem neuen Gesetz aber nicht ausreichend an. Gerhard Leitner (SPÖ/K) meinte, tatsächlich werde ein „massiver Kaufkraftverlust“ bei der älteren Generation eintreten, weil die Pensionsanpassung nicht die reale Nettoteuerung ausgleiche.
Ursprünglich wäre mit der Pensionsrechtsnovelle auch normiert worden, dass die Sozialministerin notwendige „Vorbereitungshandlungen“ für jedwedes Gesetzesvorhaben im Bereich der Sozialversicherungsgesetze setzen darf, sofern ein entsprechender Entwurf bereits in parlamentarischer Handlung steht. Nach scharfer öffentlicher Kritik an dieser Bestimmung, die viele ExpertInnen als verfassungswidrige Umgehung des Parlaments sahen, zogen die Regierungsfraktionen den Passus noch vor der Beratung des Gesetzes im Bundesrat zurück.
Zur Umsetzung von Arbeitsrechtsnovellen wie die Anhebung der Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche auch in der Landwirtschaft trug der Bundesrat mehrheitlich eine Novelle zum Landarbeitsgesetz 1984 und zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz mit. Neben flexibleren Arbeitszeiten sieht die Gesetzesänderung nicht zuletzt mehr Transparenz bei Arbeitsverträgen und Löhnen vor, etwa bei All-in-Verträgen. Internatskosten für Lehrlinge werden künftig deren Arbeitgebern verrechnet.
Grüne gegen Übertragung der Kinder- und Jugendkompetenzen an die Bundesländer
Zu Sitzungsbeginn brachte der oberösterreichische Grünen-Bundesrat David Stögmüller einen Einwendungsantrag zur Tagesordnung ein, konkret zum Gesetz, mit dem die Kompetenzen der Kinder und Jugendhilfe gänzlich den Bundesländern übertragen werden soll. „Inakzeptabel“ nannte Stögmüller die Behandlung dieses Verfassungsgesetzes durch die Länderkammer, sei doch der Nationalratsbeschluss ohne ernsthafte Diskussion im Ausschuss dem Bundesratsplenum zur Genehmigung übermittelt worden. Namens der ÖVP hielt der Niederösterreicher Karl Bader entgegen, zwischen VertreterInnen der Regierung und der Bundesländer habe es im Vorfeld ausreichend Gespräche über die Kompetenzbereinigung gegeben. Die Novelle fuße somit auf einer Verfassungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Dementsprechend trugen die anderen Fraktionen den Antrag, das Gesetz von der Tagesordnung zu nehmen und erneut im Bundesratsausschuss zu verhandeln, nicht mit.
Hartinger-Klein: Sozialversicherungsreform räumt Ungerechtigkeiten aus
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein, deren Agenden auch Arbeit und Gesundheit betreffen, hielt vor der Länderkammer grundsätzlich fest:
„Sie schreiben heute Geschichte.“ Mit der Sozialversicherungsreform stehe man vor der „größten Reform der Zweiten Republik“. Seit Jahrzehnten habe es viele Studien über die Reform der Sozialversicherungsträger gegeben, die alle auf die Ungerechtigkeiten im bisherigen Versicherungssystem hingewiesen hätten. Die vorliegende Strukturreform schaffe hier Abhilfe. Dabei werde die Zusammenlegung der Versicherungen zu „keiner Drei-Klassen-Medizin führen“, wies Hartinger-Klein den entsprechenden SPÖ-Vorwurf entschieden zurück. Selbstbehalte seien auch kein Thema, „das garantiere ich“.
Deutlich bekannte sich die Ministerin dazu, mehr Kassenarztstellen in ländlichen Regionen zu schaffen. Für Geringverdienende würden zwar die Beiträge gesenkt, die Einnahmen blieben aber trotzdem gleich, weil 200 bis 300 Millionen Euro jährlich dank der Verwaltungsverschlankung eingespart würden. Zur kommenden Pensionserhöhung sagte die Ministerin, es sei der Regierung ein großes Anliegen, den PensionistInnen jene Kaufkraft zukommen zu lassen, die sie brauchen. „Wir bringen die soziale Kälte zum Schmelzen.“
Sozialversicherungen: Schlagabtausch zwischen Regierungsfraktionen und SPÖ
Das sogenannte Sozialversicherungs-Organisationsgesetz führt laut Regierung unter anderem zu einer Reduktion der Sozialversicherungsträger von 21 auf 5. An die Stelle des Hauptverbands tritt künftig ein verschlankter Dachverband, die Zahl der FunktionärInnen sinkt. Gleichzeitig sollen UnternehmervertreterInnen in der neuen Selbstverwaltung mehr Einfluss in den Kassen bekommen sowie die Aufsichtsrechte des Sozialministeriums und des Finanzministeriums ausgeweitet werden.
ÖVP und FPÖ begrüßten das Vorhaben ausdrücklich. Die jetzige Regierung setze die Sozialversicherungsreform nun um, nachdem diese „ein halbes Jahrhundert“ diskutiert worden sei, listete Sandra Kern (ÖVP/N) mehrere entsprechende Reformpläne auf, die vor allem am Widerstand der SPÖ-FunktionärInnen gescheitert seien, wie Bernhard Rösch (FPÖ/W) ausführte. Drohbilder der Opposition wie die Einschränkung von Versicherungsleistungen entsprächen nicht der Wahrheit. Vielmehr sichere die Verschlankung des Verwaltungssystems den Weiterbestand der Gesundheitsversorgung, unterstrich Rosa Ecker (FPÖ/O), und gewährleiste außerdem bundesweit gleiche Leistungen für gleiche Beiträge. „Klare Strukturen, einfachere Prozesse und mehr Leistungen für PatientInnen“ sei das Ziel der Reform, hob Kern hervor. Die Länder erhielten dabei regionale Budgets zur Sicherung der Versorgung im ländlichen Raum. In einem Entschließungsantrag hielten die Regierungsfraktionen fest, dass die Rücklagen der Gebietskrankenkassen in den Bundesländern diesen auch nach der Fusion in die ÖGK zustehen.
Ungerechtigkeiten hebe die Bundesregierung auf, zeigte sich Christian Buchmann (ÖVP/St) höchst zufrieden mit der Sozialversicherungsreform, die mit verschlankten Strukturen, etwa durch die Vereinheitlichung von Einkauf und IT, für einen optimierten Mitteleinsatz sorgen werde. ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen seien künftig berechtigterweise „zu annähernd gleichen Teilen“ in den Gremien der Kassen vertreten, immerhin trügen beide Seiten zum Erhalt des Gesundheitswesens bei. Die Patientinnen und Patienten stünden im Mittelpunkt der Neuorganisation, zollten auch die ÖVP-Mandatare aus Tirol und aus Niederösterreich, Peter Raggl und Karl Bader, der Regierung Beifall. Einsparungen würden ohne Qualitätseinbußen bei den Gesundheitsleistungen erreicht. Krankenanstalten würden beispielsweise im Rahmen der Reform nicht geschlossen, versicherte Ecker.
Seitens der SPÖ wurde hingegen kein gutes Haar an der Reform gelassen. Korinna Schumann (SPÖ/W) befand, die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen werde mit dem Gesetz „zu Grabe getragen“. Die Arbeitgeberseite erhalte die Mehrheit in der ÖGK-Verwaltung, was eine verfassungswidrige Machtverschiebung zugunsten der Wirtschaft darstelle. Dabei zahlen die ArbeitgeberInnen laut Reinhard Todt (SPÖ/W) „nicht einmal ein Drittel“ der gesamten Beitragssumme ein. Wirtschaftliche Interessen würden künftig als Entscheidungsgrundlage für die Leistungsverteilung dienen, zog Gerhard Leitner (SPÖ/K) nach. „In diesem Fall regiert die Kreditkarte und nicht die E-Card.“ PensionistInnen seien überhaupt nicht mehr in den Entscheidungsgremien vertreten. Eine Klage beim Verfassungsgerichtshof sei daher vom Seniorenrat schon beschlossen worden. Nach Ansicht von Eva Prischl (SPÖ/N) wird die Kassenfusion mit hohen Kosten einhergehen. Schon aus diesem Grund führe die Zusammenlegung der Krankenkassen zu einer „Drei-Klassen-Medizin“, bei der die meisten Versicherten, jene der ÖGK, Leistungseinbußen zu erwarten hätten, während BeamtInnen und Selbstständige besser ausstiegen. Die Zentralisierung der Länderkassen werde zu Leistungskürzungen in der öffentlichen Gesundheitsversorgung der Bundesländer führen, bekräftigte Schumann im Einklang mit Günther Novak (SPÖ/K).
Die Grünen sehen ebenfalls keine Vorteile für die Versicherten, im Gegenteil: „Ein schlechter Schmäh“ sei die angekündigte Patientenmilliarde, die in mehr Leistungen für Versicherte resultieren soll, warf Ewa Dziedzic (GRÜNE/W) der Regierung vor. Die Zusammenlegung der Kassen könne gar nicht Effizienzsteigerungen bringen, da oftmals unterschiedliche Rechtsgrundlagen eine effektive Fusion unmöglich machten. Die erwartete Kostenreduktion werde dadurch nicht eintreten, weswegen Dziedzic wie zuvor schon Schumann die Einführung von Selbstbehalten bei Gesundheitsleistungen zwecks Kostendämpfung prognostizierte.
Pensionen: Erhöhung soll vor allem MindestpensionistInnen helfen
Mit dem Pensionsanpassungsgesetz werden nächstes Jahr Pensionen bis 1.115 € um 2,6% erhöht, bei höheren Bezügen sinkt der Anpassungsfaktor bis zu einer Pension von 1.500 € linear auf 2% ab. Die Anpassung von 2,6% wird für Opferrenten, das Verbrechensopfergesetz und das Heimopferrentengesetz ebenfalls wirksam. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) regte als weitere Maßnahme ein Modell des „Pensionssplittings“ zwischen Ehepartnern an, sodass Frauen aufgrund von Karenzzeiten und Teilzeitbeschäftigung nicht automatisch von großen Abschlägen bei den Ruhebezügen betroffen sind. Der SPÖ richteten die RednerInnen der Regierungsfraktionen aus, unter der ehemals sozialdemokratischen Führung des Sozialressorts seien PensionistInnen häufig aufgrund von Pensionsanpassungen unter der Inflationsrate in die Altersarmut getrieben worden.
Telerehabilitation soll Therapien erleichtern, SPÖ meldet datenschutzrechtliche Bedenken an
Die ASVG-Änderung zur Telerehabilitation lehnte die SPÖ mit der Begründung ab, bei der Umsetzung gebe es noch zu viele ungelöste Fragen. So befand Bundesrätin Schumann (SPÖ/W), der Begriff „Telerehabilitation“ sei nicht genau definiert, auch sei unklar, für welchen Personenkreis die Therapiemethode gedacht ist. Warum diese Form der Rehabilitation nur in der Pensionsversicherung, nicht aber in der Krankenversicherung vorgesehen ist, kann sie nicht nachvollziehen. Bedenken bei den SozialdemokratInnen gibt es auch bezüglich Datenschutz. Da die Telerehabilitation in erster Linie in den eigenen vier Wänden durch Verwendung von Webcams stattfinden soll, müsse man auf den Schutz des Privatlebens besonders achten, forderte Schumann. Für sehr bedenklich erachtete sie die im Plenum des Nationalrats beschlossene Abänderung, die nicht nur eine Schlechterstellung für NotärztInnen bringe, sondern auch dazu führe, dass Zeitungskolporteure und -zustellerInnen künftig jedenfalls nach dem GSVG – und nicht nach dem ASVG – pflichtversichert sind. Damit werde eine ganze Berufsgruppe, die es ohnehin sehr schwer hat, mit einem Federstrich zu Selbstständigen erklärt.
Eine gegenteilige Meinung vertraten Rosa Ecker (FPÖ/O) und Bernhard Rösch (FPÖ/W), die vor allem die Vorteile, die sich durch die Telerehabilitation ergeben, hervorhoben. Es gehe dabei um die bessere und freiwillige Nutzung von medizinischen Assistenzsystemen in der Prävention, der Rehabilitation und in der Nachsorge, die noch mehr Menschen zu Gute kommen sollen. Was die Regelung für die NotärztInnen und die ZeitungskolporteurInnen angeht, so werde damit lediglich eine Maßnahme klargestellt, die bereits 2016 beschlossen wurde. Auch Eduard Köck (ÖVP/N) sprach von einem sehr sinnvollen Gesetz, das die Basis dafür schaffe, dass die Menschen länger gesund bleiben und nicht frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen.
Die Digitalisierung sei nicht nur ein Leuchtturmprojekt der Regierung sondern stelle gerade im Gesundheitswesen einen Schlüssel zu mehr Effizienz dar, konstatierte Bundesministerin Beate Hartinger-Klein. Um gesund älter zu werden, brauche es Therapietreue, war die Ressortchefin überzeugt, das Instrument der Telerehabilitation sei ein wichtiger Beitrag dazu. Es gebe bereits einige positive Projekte wie etwa jene für Herz- und Diabetes-PatientInnen, die von den Betroffenen sehr gut angenommen und überaus geschätzt werden. Durch den heutigen Beschluss sei eine flächendeckende Ausweitung in ganz Österreich möglich.
Arbeitsrecht Neu in der Landwirtschaft: SPÖ kritisiert Fehlen der Freiwilligkeit bei Überstunden
Arbeitszeiten in der Land- und Forstwirtschaft müssten offener gestaltet werden, gaben die Bundesräte Christoph Längle (FPÖ/V) und Andrea Wagner (ÖVP/N) in der Debatte über die Landarbeitergesetzesänderung mit Verweis auf intensive Arbeitszeiten bei der Ernte zu bedenken. Die ExpertInnen im Ausschuss hätten zudem bestätigt, dass es zu zahlreichen Verbesserungen für die ArbeitnehmerInnen komme. Gleichermaßen müssten die Arbeitskräfte flexibler als in anderen Berufsfeldern eingesetzt werden können, wenn das Wetter kurzfristig umzuschlagen droht. Großzügigere Überstundenleistungen seien hier nötig.
Hintergrund für die Novellierung des Landarbeitsgesetzes ist der Umstand, dass dem Bund im Bereich des Arbeitsrechts für Land- und ForstarbeiterInnen gemäß der Bundesverfassung lediglich die Grundsatzgesetzgebung obliegt, während die Länder für die Ausführungsgesetze zuständig sind. Das betrifft etwa auch die Implementierung der Wiedereingliederungszeit, die Einführung eines Karenzanspruchs für Pflegeeltern ohne Adoptionsabsicht, adaptierte Bestimmungen für Elternteilzeit, neue Regelungen für den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, die Aufnahme psychischer Belastungen in die betriebliche Gesundheitsprävention, die Erstattung von Internatskosten für Lehrlinge rückwirkend ab 1.1.2018 sowie weitere Regelungen, die ebenfalls Teil des beschlossenen Pakets sind.
Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ/W) bedauerte, dass auch der bei der Entstehung des vorliegenden Gesetzes der – zunächst eingeschlagene -Verhandlungsweg, der eine Einbeziehung der SozialpartnerInnen vorsah, verlassen wurde. Dementsprechend gehe das Ergebnis zum Großteil zu Lasten der ArbeitnehmerInnen. Neben den positiv zu bewertenden längst fälligen Anpassungen in einigen Bereichen komme es nämlich zu massiven Verschlechterungen bei den Arbeitszeitregelungen. Besonders beklagte sie das Fehlen des Freiwilligkeitsprinzips für die 11. und 12. Arbeitsstunde in der Landwirtschaft. Es zeige sich abermals, dass der Regierung die Profite der Betriebe wichtiger sind als das Wohlergehen und die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen. (Fortsetzung Bundesrat) rei/sue
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