Zinggl/JETZT: Längst fälliger Reformbedarf im Rechnungshofgesetz

Wien (OTS) – Der Rechnungshof musste mit Bedauern feststellen, dass er den Flughafen Wien nur sehr eingeschränkt prüfen darf. Grund für die Entscheidung ist die Formulierung des Gesetzes. So darf der Rechnungshof grundsätzlich nur Unternehmen ab einer 50-prozentigen Beteiligung der öffentlichen Hand oder bei einer tatsächlichen Beherrschung des Unternehmens durch den Staat prüfen. Die Frage, ab wann ein Unternehmen tatsächlich beherrscht wird, hat in der Vergangenheit schon öfter zu Streitigkeiten über die Prüfzuständigkeit geführt. Allein hinsichtlich des Flughafen Wiens ist es bereits der zweite Streit in jüngster Vergangenheit, der vom VfGH entschieden werden musste.

„Die unklare Gesetzesformulierung führt regelmäßig zu Rechtsunsicherheiten, da der Rechnungshof oft nicht weiß, ob er eine bestimmte Einrichtung prüfen darf. Aus diesem Grund habe ich bereits im Februar einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf Unternehmen mit mindestens 25 Prozent Staatsbeteiligung ausweiten soll. Dadurch könnten im Sinne der SteuerzahlerInnen alle Einrichtungen geprüft werden, die auch mit Steuergeld agieren. Die Regierungsfraktionen vertagten diesen Entschließungsantrag mit der Begründung, sie würden das gesamte Rechnungshofgesetz erneuern wollen. Passiert ist natürlich nichts“, zeigt sich Wolfgang Zinggl, Klubobmann von JETZT, enttäuscht.

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