ÖHV-Veit zu Salzburger Nächtigungsabgabegesetz: „Her damit!“

Wien (OTS) – „Ich verstehe schon, dass man bei Airbnb keine Freude hat mit der energischen Vorgangsweise der Salzburger Landesregierung. In Japan mussten nach Beschluss eines ähnlichen Gesetzes 80 % der Angebote von der Plattform entfernt werden. Das tut natürlich weh vor dem geplanten Börsegang“, so Walter Veit, langjähriger Landesvorsitzender der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) in Salzburg, zu den jüngsten Entwicklungen.

Hohe Strafen bei Gesetzesverstößen

Die Salzburger Landesregierung schickt im Jänner das Nächtigungsabgabegesetz in Begutachtung. Ab dann sollen Plattformen und Vermieter für unerlaubte Vermietung und hinterzogene Abgaben geradestehen. Die angedrohten Strafen dürften abschreckend wirken:
8.000 Euro für hinterzogene Ortstaxen, 25.000 Euro für Verstöße gegen die Raumordnung: „Das trifft nur Anbieter, die gegen Gesetze verstoßen. Dass sich die Plattform für die so ins Zeug wirft, ist für mich nicht nachvollziehbar.“

Landesrecht und Bundesrecht

Airbnb beklagt in einer Aussendung, dass Salzburg – als Bundesland laut Verfassung für den Tourismus zuständig – hier die Initiative ergreift und hätte lieber eine bundeseinheitliche Regelung. Dabei verweist doch ausgerechnet Airbnb sonst so gerne auf Vereinbarungen mit Regionen und (Klein-)Städten: „Der Unterschied: Salzburg stellt Rechtssicherheit her. Dann ist Schluss mit dem rechtsfreien Raum. Den will die Sharing Economy offenbar nicht ohne Widerstand aufgeben“, hält Veit fest. „Noch mehr freue ich mich, wenn die Bundesregierung – ganz wie Airbnb es wünscht – die im Regierungsprogramm angekündigte Registrierungspflicht für die Sharing Economy beschließt. Ein Vorschlag der ÖHV dafür liegt der Regierung schon vor.“

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