Wien (OTS/SK) – Wie dem SPÖ-Klub kürzlich bekannt wurde, soll ein Projekt aus der Konferenz der Generalsekretäre unter dem Arbeitsbegriff TAXI BUND kurz vor der Realisierung stehen. Ziel ist es, in einer Pilotphase sechs Kraftfahrzeuge anzukaufen, die für circa 150 Bedienstete des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Landesverteidigung und des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaft zu Verfügung stehen sollen. Dafür sind zusätzlich zehn Kraftfahrer notwendig, um die Beamten zu Terminen zu chauffieren. Nach einem Jahr soll der gesamte Fahrbetrieb aufgenommen und auf ca. 70 Kraftfahrzeuge ausgedehnt werden, für deren Betrieb in etwa 120 KraftfahrerInnen notwendig sind. „Es dürfte sich dabei um die Spitzenbeamtenschaft handeln, für die dieser Dienst eingerichtet wird. In Zeiten, in welchen die Bundesregierung angeblich im System sparen möchte, erscheint eine solche Maßnahme als völlig unangebracht“, kritisiert der SPÖ-Fraktionsführer im Bundesrat Reinhard Todt die geplante Maßnahme. Die Sozialdemokratischen BundesrätInnen werden dazu heute, Mittwoch, eine dringliche Anfrage einbringen. ****
Doch nicht nur die Optik ist fatal: „Es handelt sich bei solchen Dienstfahrten meistens um innerstädtische oder zumeist sogar innerhalb des ersten Bezirkes stattfindende Fahrten“, so Todt. Dafür könne es auch Spitzenbeamten zugemutet werden, den öffentlichen Verkehr zu nutzen. Außerdem würden in der Projektbeschreibung betriebswirtschaftliche Kerndaten fehlen, da aus den Unterlagen nicht ersichtlich ist, welche Kosten in Zukunft für eine durchschnittliche Stadtfahrt, die bisher zwischen € 10 und € 15 mit dem Taxi kostet, anfallen werden.
„Symptomatisch ist dieses Projekt auch für den sogenannten ‚neuen Stil‘ dieser Bundesregierung – an den Betroffenen, dem Parlament und der Öffentlichkeit vorbei“, kritisiert Todt auch die Vorgehensweise. Und weiter: „Eine Generalsekretäre-Konferenz ist kein Ministerrat. Das monokratische Organ Bundesministerium wird vom Minister im Rahmen seiner Ministerverantwortung geleitet. Die Bundesverfassung kennt keine Generalsekretäre, keine ihrer Konferenzen und auch keinen Generalsekretäre-Fuhrpark.“ (Schluss) ew
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