Hauptausschuss genehmigt zahlreiche Entsendungen zu internationalen Missionen einstimmig

Wien (PK) – Der Hauptausschuss des Nationalrats genehmigte heute einstimmig die Fortsetzung zahlreicher Entsendungen zu internationalen Missionen.

Verteidigungsminister Mario Kunasek betonte, dass das Schwergewicht der internationalen Missionen auf dem Westbalkan und im Nahen Osten liege. Er dankte allen Abgeordneten ausdrücklich für deren Unterstützung der Entsendungen und sah darin auch eine Wertschätzung des Nationalrats für die Leistungen, die die ÖsterreicherInnen im Rahmen dieser internationalen Einsätze erbringen.

Auf einhellige Zustimmung fielen auch die Anträge des Verteidigungsministers für Übungen im Ausland.

Übungs- und Ausbildungspläne des Bundeheeres

So nahmen die Ausschussmitglieder den von Verteidigungsminister Mario Kunasek vorgelegten Bericht über die im Jahr 2017 durchgeführten Übungen und Ausbildungen des Bundesheeres im Ausland einstimmig zur Kenntnis.

Insgesamt wurden 19 Übungs- und 3 Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt. Sie fanden im Rahmen der EU (3) sowie im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (4) und der UNO (1) statt. Des weiteres gab es multi- und binationale Kooperationen. In Summe nahmen daran 995 Personen teil.

Ebenso passierte der Übungs- und Ausbildungsplan des Bundesheeres für 2019 den Hauptausschuss einstimmig. Insgesamt sind 30 Übungen geplant: ein Vorhaben im Rahmen internationaler Organisationen, 4 im Rahmen der EU, 3 im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden und 22 im Rahmen bi- und multinationaler Kooperationen.

Schließlich stimmten die Ausschussmitglieder – wie in den vorangegangenen Jahren auch – zu, Personen, die den Grundwehrdienst oder Truppenübungen absolvieren oder die ersten sechs Monate des Ausbildungsdienstes leisten, zu ABC-Übungen in die Tschechische Republik zu entsenden. Dabei handle es sich um abschließende Spür-und Dekontaminationsausbildung des ABC-Abwehrpersonals für den Umgang mit chemischen Schadstoffen, führt das Verteidigungsministeriums in seinem Antrag an den Hauptausschuss aus. Die Übung diene dem Selbstschutz, der sicheren Instrumentenhandhabung und -auswertung. Ziel der Ausbildung ist es, dass die Soldatinnen und Soldaten im Fall von Katastrophen oder Terroranschlägen national und international einsetzbar sind. Die ABC-Abwehr ist ein Sammelbegriff für Schutz- und Abwehrmaßnahmen gegen die Wirkung von atomaren, biologischen und chemischen Kampfmitteln. Die Ausbildung unterliegt dem Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen.

Die Entsendungen im Detail:

Katastrophenhilfe in Nigeria: Bundesheerangehöriger wurde kurzfristig entsendet

Nach extremen Niederschlägen im August 2018 kam es in Nigeria zu schweren Überschwemmungen, die in der Folge auch zu zahlreichen Todesopfern führten. Das Verteidigungsministerium entsandte daher am 24. September 2018 einen Experten des Bundesheeres im Rahmen eines UNDAC-Teams (UN Desaster Assessment and Coordination) und kam damit auch dem Ersuchen der Zivilschutzbehörden in Nigeria nach. Da hier rasche Hilfestellung erforderlich war, wurde der Hauptausschuss im Nachhinein von der Entsendung informiert.

Verordnung über die Befugnisse im Rahmen der EU-Mission in Mali

Ferner genehmigte der Hauptausschuss einstimmig die Verordnung der Bundesregierung über die Befugnisse jener Personen, die vom Landesverteidigungsministerium zum Einsatz nach Mali im Rahmen der EU-Mission (EUTM-Mali) entsandt werden. Demnach umfassen die Aufgaben insbesondere die Beratung, Unterstützung und Ausbildung der unter der Kontrolle der rechtmäßigen Zivilregierung operierenden malischen Streitkräfte. Ziel ist die Erlangung der militärischen Fähigkeiten dieser Streitkräfte, damit diese militärische Einsätze zur Wiederherstellung der territorialen Unversehrtheit Malis und zur Verringerung der Bedrohung durch terroristische Gruppen durchführen können.

EU-Ausbildungsmission in Mali (EUTM Mali)

Einstimmig verlängerte der Hauptausschuss ferner die Entsendung zur EU-Ausbildungsmission nach Mali (EUTM Mali) bis zum 31. Dezember 2019. Demnach werden aus Österreich bis zu 50 Bundesheerangehörige in dem afrikanischen Land tätig sein. Zur Gewährleistung der für den Dienstbetrieb, die innere Ordnung und die Sicherheit unverzichtbaren, vorbereitenden bzw. unterstützenden Tätigkeiten können außerdem weitere 20 SoldatInnen in das krisengeschüttelte Land fahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bis zu 20 Personen vorübergehend für Lufttransporte einzusetzen.

Die Hauptaufgabe der Mission besteht in der Beratung, Unterstützung und Ausbildung der unter Kontrolle der rechtmäßigen Zivilregierung operierenden malischen Streitkräfte. Die Beteiligung an Kampfeinsätzen ist im Mandat nicht vorgesehen.

Mission MINUSMA (Mali)

Ebenfalls einstimmig genehmigt wurde die Verlängerung der Entsendung zur Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der UNO in Mali (MINUSMA) bis 31. Dezember 2019. Österreich beteiligt sich mit maximal 15 Angehörigen des Bundesheeres an dieser Mission. Weitere 30 Bundesheermitarbeiter sind für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten vorgesehen, bis zu 20 Bundesheerangehörige sollen beim Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac helfen.

MINUSMA wurde vom UNO-Sicherheitsrat 2013 auf Grundlage der Resolution 2100 beschlossen. Aufgabe der Mission ist im Wesentlichen die Stabilisierung wichtiger Bevölkerungszentren und die Unterstützung Malis bei der Wiederherstellung staatlicher Autorität. Zudem soll der nationale politische Dialog gefördert und der Wahlprozess begleitet werden. Auch der Schutz von Zivilpersonen und die Schaffung eines sicheren Umfelds für die Leistung humanitärer Hilfe sowie für die Rückkehr der Binnenvertriebenen und der Flüchtlinge zählt zu den Tätigkeitsfeldern der Mission. Wesentliche Aufgabe der Mission ist auch die Förderung und der Schutz der Menschenrechte. 40 Militärbeobachter haben zudem den Auftrag, das Friedensabkommen vom 20. Juni 2015 zu überwachen.

Terroristisch-islamistische Gruppen haben vor allem den Norden Malis destabilisiert. Obwohl sich die Sicherheitslage verbessert hat, stellen die terroristisch-islamistischen Gruppen nach wie vor eine Gefahr für die Zivilbevölkerung sowie eine Bedrohung für die territoriale und staatliche Integrität und Stabilität Malis dar.

EULEX Kosovo

Österreich bleibt im Kosovo bis Ende des Jahres 2019 präsent. Im Rahmen der EU-Rechtsstaatlichkeitsmission (EULEX KOSOVO) werden weiterhin bis zu 10 Polizistinnen und Polizisten und bis zu 3 Angehörige des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz im Einsatz bleiben. Der Beschluss im Hauptausschuss fiel einstimmig aus.

Hauptaufgabe der Mission war es bisher, die kosovarischen Behörden beim Aufbau eines modernen, internationalen Standards entsprechenden Polizei-, Justiz- und Zollwesens zu unterstützen. Darüber hinaus verfügte die Mission auch über begrenzte exekutive Zuständigkeiten, etwa bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, der Verfolgung von Kriegsverbrechen und interethnischen Gewalttaten. 2018 wurde im Sinne einer Exit Strategie die Aufgaben der Mission reduziert. EULEX KOSOVO stellt derzeit mit 676 MitarbeiterInnen, darunter 334 internationalen ExpertInnen aus den EU-Mitgliedsländern sowie aus der Schweiz, der Türkei, Norwegen, Kanada und den USA die bislang größte zivile Mission der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) dar.

Kosovo KFOR

Österreich wird ferner seinen Einsatz im Rahmen des multinationalen Friedenseinsatzes im Kosovo (KFOR) bis Ende 2019 mit einem Kontingent von bis zu 600 Angehörigen des Bundesheeres verlängern. Für den Fall einer Krise sind zur kurzfristigen Verstärkung (maximal drei Monate) zusätzliche 250 Bundesheerangehörige vorgesehen. Bis zu 30 weitere Personen können vorbereitende oder unterstützende Tätigkeiten ausführen und bis zu 20 im Rahmen von Lufttransporten tätig sein.

Hauptaufgabe von KFOR ist die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds im Kosovo, in dem die stark reduzierte UNO-Übergangsverwaltung UNMIK sowie andere im Kosovo präsente internationale Organisationen wie etwa die Rechtstaatlichkeitsmission EULEX der Europäischen Union ihre Tätigkeit entfalten können.

Wie der Antrag der Außenministerin festhält, hat die NATO seit Juni 2009 begonnen, auf Basis eines Beschlusses des Nordatlantikrates und nach Konsultation der nicht der NATO angehörigen KFOR-Teilnehmerstaaten, die Präsenz von KFOR im Einsatzraum in mehreren Phasen schrittweise zu vermindern. So wurden die Einsatzkräfte in einer ersten Phase bis Februar 2011 auf rund 5.700 Personen reduziert und der Status der „abschreckenden Präsenz“ eingenommen. In einem weiteren Schritt soll die Reduzierung auf rund 2.500 Personen erfolgen und schließlich in einer letzten Reduktionsphase der Status der „minimalen Präsenz“ erreicht werden. Die Durchführung der einzelnen Reduzierungsstufen ist von einer entsprechenden politischen Evaluierung und einer ausdrücklichen Autorisierung durch den Nordatlantikrat abhängig. Auch dieser Antrag fand die Zustimmung aller.

UNMIK (UNO Interimsverwaltungsmission im Kosovo)

Ein Angehöriger oder eine Angehörige des Innenministeriums wird -ebenfalls nach einstimmigem Beschluss – als „Police Operation Liaison Officer“ auch im kommenden Jahr bei der Interimsverwaltungsmission der UNO im Kosovo (UNMIK) Dienst versehen. Hauptaufgabe ist es, die UNMIK-Polizei in allen Kontakten mit der EU zu vertreten, mit EULEX Kosovo – sie hat von UNMIK die Aufgaben im Bereich Rechtsstaatlichkeit übernommen – und der kosovarischen Polizei Kontakt zu halten, Informationen über alle polizeilichen Aktivitäten im Kosovo zu beschaffen und den Senior Police Advisor in operationellen und inhaltlichen Fragen zu beraten und zu unterstützen.

ALTHEA (EUFOR) (Bosnien und Herzegowina)

Bis Ende 2019 fortgesetzt wird das heimische Engagement bei EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina. Die Entsendung umfasst bis zu 400 Angehörige des Bundesheeres bzw. weitere 250 Personen zur kurzfristigen Verstärkung (maximal 3 Monate). Zusätzliche 30 Personen können für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und weitere 20 im Rahmen von Lufttransporten entsendet werden. Die Ausschussmitglieder stimmten dem einhellig zu.

Grundlagen für EUFOR ALTHEA bilden das Rahmenübereinkommen für den Frieden in Bosnien und Herzegowina (Dayton Abkommen) aus 1995 und das betreffende UNO-Mandat. Aufgaben sind die Verhinderung von gewaltsamen Ausschreitungen, die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung und die Schaffung eines gesicherten Umfelds. Wie aus der Unterlage des Außenministeriums auch diesmal wieder hervorgeht, ist angesichts des herausfordernden Reformprozesses in Bosnien und Herzegowina die ins Auge gefasste Schließung des OHR (Office of the High Representative) in nächster Zukunft nicht absehbar.

RACVIAC in Südosteuropa

Einstimmig passierte der Antrag des Außenministeriums den Ausschuss, sich weiter – bis Ende 2019 – am von der EU und der OSZE initiierten Projekt RACVIAC (Regionales Verifikations- und Unterstützungszentrum zur Implementierung von Rüstungskontrollabkommen in Südosteuropa) mit Sitz in der Nähe von Zagreb zu beteiligen. Dabei ist die Teilnahme von bis zu 2 Stabsoffizieren sowie von weiteren 5 Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und bis zu 20 Personen für Lufttransporte vorgesehen.

Hauptaufgabe von RACVIAC ist die Förderung des Dialogs und der Kooperation in Sicherheitsfragen durch eine Partnerschaft der Länder in der Region und ihrer internationalen Partner. Laut Unterlage des Außenministeriums wird auch Unterstützung beim weiteren europäischen Integrationsprozess angeboten.

EUBAM Libyen

EUBAM Libyen ist eine Mission im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU-Länder. Sie soll in Kooperation mit der internationalen Gemeinschaft die libysche Regierung kurzfristig bei der Verwaltung und Überwachung der libyschen Staatsgrenze unterstützen. Darüber hinaus zählt es zu ihrer Aufgabe, bei der Entwicklung und Umsetzung einer kohärenten und umfassenden Strategie für ein integriertes Grenzmanagement behilflich zu sein. Ziel ist es, die Fähigkeit der libyschen Regierung soweit zu stärken, dass die Grenzsicherheit eigenständig gewährleistet werden kann.

Österreich wird auch im kommenden Jahr bis zu 5 Polizistinnen und Polizisten nach Libyen entsenden. Bis zu 4 Angehörige des Innenministeriums können darüber hinaus vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten übernehmen. EUBAM Libyen umfasst derzeit insgesamt 38 internationale Expertinnen und Experten aus 15 EU-Mitgliedstaaten, ergänzt durch 6 lokale Kräfte. Der Antrag der Außenministerin passierte den Hauptausschuss mit Einstimmigkeit.

Militäroperation der EU im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVOR MED Operation SOPHIA)

Einstimmig genehmigt wurde auch der Antrag der Außenministerin zur Fortführung der EU-Militäroperation im südlichen zentralen Mittelmeer bis Ende 2019. Sie soll zur Unterbindung des Geschäftsmodells der Schlepper- und Menschenhändlernetze (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) beitragen, indem systematische Anstrengungen unternommen werden, um auf hoher See schiffe und an Bord befindliche Gegenstände, die von Schleppern und Menschenhändlern benutzt oder mutmaßlich benutzt werden, auszuforschen, zu beschlagnahmen und zu zerstören.

Aus Österreichs werden bis zu 30 Bundesheerangehörigen, weiteren 30 Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und bis zu 20 Personen für Lufttransporte an der Operation teilnehmen.

EUMM Georgia

Mit weiterhin bis zu 3 Polizistinnen und Polizisten und bis zu 5 Angehörigen des Bundesheeres als BeobachterInnen wird sich Österreich an der EU-Mission in Georgien (EUMM Georgia) bis zum 31. Dezember 2019 beteiligen. 30 weitere Personen können für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und bis zu 20 Personen für Lufttransporte eingesetzt werden.

Die Aufgaben der Mission umfassen die Überwachung des russischen Truppenrückzugs, die Unterstützung von vertrauensbildenden Maßnahmen, ferner das Monitoring der Bewegungsfreiheit in den beobachteten Zonen sowie der Flüchtlingsrückkehr, die Beobachtung der Menschenrechtssituation sowie Unterstützung bei der Normalisierung der umkämpften Gebiete, z.B. durch Wiederaufbau der Ziviladministration. Dabei arbeitet die Mission eng mit der OSZE, der UNO, dem Büro des EU-Sondergesandten für den Südkaukasus, der Europäischen Kommission und den in der Region tätigen Nichtregierungsorganisationen zusammen. EUMM Georgia nimmt keine exekutiven Aufgaben wahr. Die BeobachterInnen versehen ihren Dienst unbewaffnet. Die Verantwortung für die Sicherheit der Mission liegt in erster Linie bei den georgischen Behörden, führt die Außenministerin in ihrem Bericht aus. Die Ausschussmitglieder unterstützen die Fortsetzung des österreichischen Engagements in Georgien einstimmig.

EUAM Ukraine

Fortgesetzt bis 31. Dezember 2019 wird auch die Beteiligung Österreichs an der Mission der EU in der Ukraine (EUAM Ukraine) mit bis zu 5 Polizistinnen und Polizisten als Missionsangehörige und bis zu 4 weiteren Angehörigen des Innenministeriums für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten.

EUAM ist eine Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), die die ukrainische Regierung bei der Vorbereitung und Umsetzung eines umfangreichen Planungsprozesses zur Reform des zivilen Sicherheitssektors unterstützen soll. Sie hat keine Exekutivbefugnisse. Die Verlängerung der Mission erfolgte einstimmig.

Sonderbeobachtungsmission der OSZE in der Ukraine

Österreich verlängert zudem seine Beteiligung an der Beobachtungsmission der OSZE in der Ukraine (SMM) und ist mit einem Kontingent von bis zu 20 Angehörigen des Verteidigungsministeriums vertreten. Zusätzlich sollen bis zu 20 Angehörige des Bundesheeres beim Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. vom Luftrettungsdienst Aeromedevac eingesetzt werden können. Auch seitens des Außenministeriums werden Expertinnen und Experten im Rahmen dieser Mission tätig sein. Die Entsendung soll bis 31. Dezember 2019 verlängert werden. Die Ausschussmitglieder folgten mit ihrem Beschluss dem Antrag der Außenministerin einstimmig.

Für die Mission gilt das Prinzip der Überparteilichkeit und der Transparenz. Aufgabe ist es, in Kooperation mit anderen relevanten internationalen Akteuren wie der UNO und dem Europarat dazu beizutragen, die Spannungen abzubauen, Frieden, Sicherheit und Stabilität zu fördern, die Prinzipien und Verpflichtungen der OSZE unter dem speziellen Blickwinkel der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu überwachen und zu unterstützen sowie den politischen Dialog zu fördern. Die Mission ist eine der größten je ins Leben gerufenen Missionen der 57 Teilnehmerstaaten der OSZE. Das dem Einsatz zugrunde liegende Mandat wurde im Einvernehmen von allen Teilnehmerstaaten, einschließlich der Russischen Föderation und der Ukraine, erteilt.

Mission der OSZE in der Republik Moldau

Schließlich soll sich Österreich auch im kommenden Jahr mit bis zu 10 Angehörigen des Verteidigungsministeriums an der OSZE-Mission in der Republik Moldau beteiligen. Ebenso können weitere 30 Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und weitere 20 Personen für Lufttransporte entsendet werden.

Die Mission wurde im Februar 1993 eingerichtet und sieht heute ein umfassendes Programm in Bezug auf die Lagersicherheit von Klein- und Leichtwaffen und konventioneller Munition vor. Darüber hinaus soll überaltete bzw. überschüssige Munition vernichtet werden. Die Mission bietet auch ein Training im Bereich Lagersicherheit und Lagerverwaltung an. Die Entsendung wurde einstimmig genehmigt.

Resolute Support Mission in Afghanistan (RSM)

Grünes Licht gab es im Hauptausschuss heute einstimmig für die weitere Unterstützung des NATO-geführten Einsatzes „Resolute Support Mission (RSM)“ in Afghanistan bis vorerst bis 31. Dezember 2019. Österreich beteiligt sich seit Jänner 2015 an der Mission. Im kommenden Jahr wird Österreich mit bis zu 20 Angehörigen des Bundesheers Unterstützung leisten. Dazu kommen bis zu 30 weitere Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und bis zu 20 zusätzliche Personen für den Einsatz des Lufttransportsystems. Der Einsatzraum beschränkt sich grundsätzlich auf den Großraum Kabul.

Die Mission knüpft nahtlos an den Einsatz der International Security Assistance Force (ISAF) an, der am 31. Dezember 2014 nach 13 Jahren geendet hat. Kernaufgabe ist insbesondere der Aus- und Aufbau effizienter ziviler und militärischer Kapazitäten und Strukturen, die internationalen Standards entsprechen.

UNIFIL (Libanon)

Österreich wird – nach ebenfalls einstimmigem Beschluss – seine Beteiligung am UNO-Einsatz im Libanon (UNIFIL) mit einem Kontingent von bis zu 250 Angehörigen des Bundesheers sowie bis zu 50 weiteren HeeresmitarbeiterInnen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten sowie mit bis zu 20 weiteren Angehörigen des Bundesheeres im Rahmen von Lufttransporten bis zumindest Ende 2019 fortsetzen. Hauptaufgabe ist es unter anderem, die Wiederaufnahme von bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Israel und dem Libanon zu verhindern.

Die österreichischen Missionsmitglieder haben den Auftrag, Transporte und Versorgungstätigkeiten im gesamten Einsatzraum von UNIFIL (Gebiet zwischen der Blauen Linie zu Israel im Süden und dem Litani-Fluss) und auf den Hauptversorgungslinien im Libanon durchzuführen. Darüber hinaus sind Angehörige des österreichischen Kontingents auch im Hauptquartier von UNFIL tätig.

UNFICYP (Zypern)

Zypern gehört zum traditionellen Einsatzgebiet österreichischer SoldatInnen im Ausland. Die Mission hat den Auftrag, die Wiederaufnahme der bewaffneten Auseinandersetzung zwischen griechischen und türkischen Zyprioten zu verhindern. Nach der türkischen Intervention von 1974 wurde das Mandat der Mission erweitert. Es umfasst seither unter anderem auch die Überwachung des de facto-Waffenstillstandes und die Erhaltung der Pufferzone zwischen den Konfliktparteien.

Das österreichische Engagement bei der UNO-Mission UNFICYP (United Nations Peacekeeping Force in Cyprus) begann bereits 1964 und wird mit bis zu 8 Angehörigen des Bundesheeres als Stabsangehörige und bis zu 30 weiteren Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten sowie weiteren 20 Personen für Lufttransporte in diesem Sinn mit einstimmigem Beschluss des Ausschusses auch im nächsten Jahr fortgesetzt. (Schluss) jan

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