Grüne Wien/ Meinhard-Schiebel: Frauen sind nicht der Gratis-Pflegedienst der Nation

Wien (OTS) – „Dass Frauen nicht der kostenlose, private Pflegedienst der Nation sind, scheint immer noch nicht im Bewusstsein der Regierung angekommen zu sein. Wenn von 994.000 pflegenden Angehörigen, zu denen noch 47.000 pflegende Kinder zwischen 5-18 Jahren kommen, 80 Prozent weiblich sind, kann auch die Bundesregierung davor nicht die Augen verschließen. So lange immer noch gilt, dass das Leben der Frauen bei der Kinderbetreuung beginnt, über die Familienarbeit reicht und am Pflegebett endet, zeigt sich, dass sich am Frauenbild grundsätzlich rasch etwas ändern muss. Sie sind diejenigen, die am Ende des Tages selbst alt, krank und arm die Rechnung für diese Politik bezahlen“, so Birgit Meinhard-Schiebel, Gesundheitssprecherin der Grünen Wien.

Pflegende Angehörige brauchen mehr als nur Wertschätzung

Der weitere Ausbau der sozialen Dienste – von Tageszentren oder der Umsetzung von innovativen Modellen, in denen pflegebedürftige Menschen und ihr häusliches Umfeld daheim regelmässig durch professionelle Pflegekräfte unterstützt werden – bietet vor allem den pflegenden Frauen Möglichkeiten, zumindest einen Teil dieser Pflegearbeit abzugeben. Meinhard-Schiebel führt näher aus: „Nicht nur die Entlastung bei der täglichen Pflege ist wichtig. Auch die eigene soziale Absicherung fürs Pensionsalter der pflegenden Töchter und Schweigertöchter muss kritisch hinterfragt werden.“

Die Daten der Statistik Austria zum Thema Betreuungs- und Pflegedienst 2017 sprechen für sich: Es sind die Frauen, die sowohl mehrheitlich selbst Pflege und/oder Betreuung brauchen, aber auch diejenigen, die pflegen und betreuen. Der immer noch vorhandene Mangel an mobilen Dienstleistungen ist evident, auch alle anderen Unterstützungs-möglichkeiten müssen ausgebaut werden, wenn die Pflege daheim im Pflegekonzept der Regierung als die beste Möglichkeit angepriesen wird.

„In einer älter werdenden Gesellschaft, in der Menschen die Chance haben, bestmögliche Lebensbedingungen auch bei Pflegebedürftigkeit zu haben, ist es eine sozialstaatliche Aufgabe und Verantwortung, dafür die geeigneten Mittel zur Verfügung zu stellen“, schließt Birgit Meinhard-Schiebel.

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