Wien (OTS) – ÖVP und FPÖ haben aktuell einen Abänderungsantrag zum ASVG eingebracht, mit dem ab dem 1.7.2019 alle Zeitungskolporteure, Hauszusteller und Selbstbedienungsaufsteller zu Selbstständigen gemacht werden – und zwar rückwirkend und mit allen negativen Auswirkungen: Sie verlieren die Arbeitnehmereigenschaft und damit de facto jeden arbeits- und sozialrechtlichen Schutz. Ihre ohnedies bereits prekäre Situation kann sich dadurch noch weiter verschlechtern, denn sie müssen dann ihre Sozialversicherungsbeiträge alleine zahlen. Die AK kritisiert insbesondere, dass dieser Abänderungsantrag ohne Begutachtung auf den Weg gebracht wurde und sich die Regierungsparteien damit auch über die gängige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hinwegsetzen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich in der Vergangenheit bereits mehrmals mit diesem Problem beschäftigen müssen und in vielen seiner Entscheidungen auch immer wieder festgestellt, dass die betroffenen Personen als Dienstnehmer oder als freie Dienstnehmer anzusehen sind. Denn sie mussten nachweislich zu einer bestimmten Zeit zustellen, bestimmte Kleidung tragen oder bestimmte Standorte besetzen. Lediglich bei Personen, die die Selbstbedienungstaschen an Wochenenden oder Feiertagen aufstellen und befüllen, gibt es auch anderslautende Entscheidungen.
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