Industrie: Nationalrat beschließt notwendige Reformen bei Sozialversicherung

Wien (OTS) – „Die dringend notwendige Strukturreform des österreichischen Sozialversicherungssystems wird endlich umgesetzt und damit werden die Weichen für eine moderne, effiziente und bürgernahe Sozialversicherung gestellt“, zeigte sich der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, anlässlich des heutigen Nationalratsbeschlusses zur Sozialversicherungsreform erfreut. Diese sei seit Jahrzehnten diskutiert worden und „war mehr als überfällig“. Die Reduktion der Sozialversicherungsträger von 21 auf 5 Träger optimiere den Mitteleinsatz und verhindere Doppel- und Mehrgleisigkeiten. Die Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse mit österreichweiter Budget- und Personalhoheit gewährleiste einen einheitlichen Leistungskatalog und eine einheitliche Vollzugspraxis. Neben einer Verschlankung der Selbstverwaltungsgremien werde es künftig eine ausgewogene Repräsentanz der Dienstnehmer- und Dienstgebervertreterinnen und -vertreter in den Gremien der Selbstverwaltung der Österreichischen Gesundheitskasse und der Pensionsversicherungsanstalt geben. „Künftig wird eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe möglich, Entscheidungen werden gemeinsam getroffen“, hob Neumayer hervor.

Erster Schritt zur Lohnnebenkostensenkung, weitere müssen
folgen

Auch setze die Reform den ersten Schritt zur dringend notwendigen Lohnnebenkostensenkung. Denn mit 1. Jänner 2019 sinkt der Unfallversicherungsbeitrag um 0,1 Prozentpunkte. „Nach wie vor ist der Faktor Arbeit in Österreich überdurchschnittlich hoch belastet. Darunter leiden nicht nur Unternehmen, sondern vor allem auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Den größten Anteil des Abgabenkeils in Österreich machen die Sozialversicherungsbeiträge der Dienstgeber aus. Daher muss – Hand in Hand mit der Reform der AUVA – die im Regierungsprogramm verankerte weitere Reduktion des Unfallversicherungsbeitrags verwirklicht werden“, stellte der IV-Generalsekretär klar, denn „mehr Qualität und Innovation sowie eine Entlastung des Faktors Arbeit sind das Gebot der Stunde“.

Verharren im Stillstand, wie von Gewerkschaften gefordert,
völlig unangebracht

Angesichts des über Jahrzehnte gewachsenen und daher naturgemäß schwerfälligen Systems sei ein „Verharren im Stillstand“ nicht angebracht, denn besagtes System mit seinen Funktionärinnen und Funktionären diene schließlich keinem Selbstzweck. „Alle Entscheidungsträgerinnen und -träger stehen jetzt in der Verantwortung, die Sozialversicherungsstruktur zugunsten der Versicherten sowie Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zukunftsfit, effizient und bürgernah aufzustellen und den heutigen Gesetzesbeschluss mit Leben zu erfüllen“, so Neumayer abschließend.

Weitere Informationen: www.iv.at/medien

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