Feichtinger zu Immunitätsfall Hafenecker: Gefährliche Drohung gehört nicht zur Tätigkeit von Abgeordneten

Wien (OTS/SK) – „Gefährliche Drohung kann niemals Teil der politischen Tätigkeit eines Nationalratsabgeordneten sein. Es ist daher unverständlich, dass die Regierungsparteien Mittwoch Abend im Immunitätsausschuss die Auslieferung von FPÖ-Generalsekretär Hafenecker ablehnten“ erklärte der Vorsitzende des Immunitätsausschusses, SPÖ-Abgeordneter Klaus Uwe Feichtinger am Donnerstag. ****

Feichtinger verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft St. Pölten die Auslieferung des FPÖ-Generalsekretärs wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung beantragt hatte. Natürlich gilt für den FPÖ-Generalsekretär die Unschuldsvermutung, betonte Feichtinger, ob der Verdacht gegenstandslos ist, kann aber nur die Justiz feststellen. Genau diese Untersuchung durch die Justiz verhinderten aber gestern Abend ÖVP und FPÖ im Immunitätsausschuss.

Feichtinger erläuterte, dass eine Aufhebung der Immunität nur dann verweigert werden kann, wenn ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des betreffenden Abgeordneten besteht. Mit der Begründung, dass es genau diesen Zusammenhang gebe, verweigerten die Regierungsparteien die Auslieferung von Hafenecker. „Das heißt, sie sehen eine gefährliche Drohung als Teil der politischen Tätigkeit eines FPÖ-Abgeordneten an. Ich möchte dezidiert festhalten: Für die SPÖ gehören gefährliche Drohungen nicht zum politischen Anforderungsprofil eines Abgeordneten. Falls das auch ÖVP- oder FPÖ-Abgeordnete so sehen sollten, haben sie heute noch bis zum Abend Zeit sich ihr Abstimmungsverhalten zu überlegen“, schloss Feichtinger. (Schluss) MR/PP/MP

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