Innsbruck (OTS) – Mit dem neuen Standortentwicklungsgesetz soll die überlange Dauer von UVP-Verfahren in Zukunft deutlich verkürzt werden. So soll die Realisierung besonders standortrelevanter Projekte unterstützt werden. Über das Vorliegen dieser Bedeutung entscheidet das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Infrastrukturministerium auf Basis einer Empfehlung eines sechsköpfigen Standortbeirats, dessen Mitglieder von sechs Ressorts nominiert werden. „Dies ist auch ein wichtiges Zeichen an Unternehmen, die aufgrund der langen Verfahrensdauer immer öfter einen Bogen um Österreich machen“, erklärt der Unterländer Nationalratsabgeordnete Josef Lettenbichler.
„Mit dem neuen Standortentwicklungsgesetz leisten wir einerseits einen aktiven Beitrag zur Entbürokratisierung und andererseits zur nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandortes“, spricht Lettenbichler von einer „klassischen Win-Win-Situation. Dabei geht es nicht um ein automatisches Ja, jedoch um schnellere Entscheidungen -ohne dass dabei in den Instanzenzug eingegriffen wird oder Parteienrechte eingeschränkt werden.“ Der ÖVP-Energiesprecher sieht im Gesetz auch einen wichtigen Anreiz für neue Projekte im Energiesektor.
Die Folge von schnelleren Verfahren sei letztlich auch die Sicherung von Arbeitsplätzen, die ansonsten woanders entstehen würden. Die Wichtigkeit des Gesetzes belegen auch aktuelle Zahlen: So ist die Verfahrensdauer zwischen 2015 und 2017 von 13,1 auf 24,3 Monate gestiegen, wobei es beispielsweise in Tirol in diesem Zeitraum lediglich einen Genehmigungsantrag pro Jahr gab. „Allein das zeigt, dass hier dringender Handlungsbedarf gegeben ist und Österreich attraktiver werden muss. Das neue Standortentwicklungsgesetz kann dafür ein wichtiger Turbo sein“, so Lettenbichler.
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