Wien (PK) – Am Ende der heutigen Nationalratssitzung und damit auch einer intensiven Plenarwoche standen Berichte des Unvereinbarkeitsausschusses und des Immunitätsausschusses. Zwei Initiativen von Bruno Rossmann (JETZT) zur Verschärfung des Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetzes sowie zu einer besseren Transparenz von Abgeordnetenbezügen wurden einstimmig dem Verfassungsausschuss zugewiesen. Außerdem folgte die Mehrheit der Abgeordneten der Empfehlung des Immunitätsausschusses, die Immunität von Abgeordnetem Christian Hafenecker nicht aufzuheben. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hatte einen Auslieferungsantrag gestellt, der Verdacht lautet auf gefährliche Drohung.
JETZT will Verschärfung des Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetzes
Bruno Rossmann (JETZT) orientiert sich in seinem Antrag zur Verschärfung der aktuellen Bestimmungen im Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz vor allem auch an den Empfehlungen der „Group of States Against Corruption“ (GRECO). So sollten ihm zufolge die Erfassung und Veröffentlichung der Einkommensverhältnisse von Abgeordneten erweitert werden und auch jene Einkünfte umfassen, die nicht aus laufenden Tätigkeiten erwachsen. Ziel ist es dabei, Kapitalerträge und Einkommen auch aus anderen in der Vergangenheit entstandenen Ansprüchen offenzulegen. Die für Regierungsmitglieder geltenden Vorschriften zur Offenlegung von Vermögensverhältnissen will JETZT somit auch auf Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats anwenden. Wichtig ist für die Oppositionspartei auch, dass die Pflicht zur Veröffentlichung nicht automatisch mit dem Ende der Abgeordnetentätigkeit begrenzt wird.
Die weitere Forderung Rossmanns (JETZT) zielt auf mehr Transparenz der Abgeordnetenbezüge ab. Die aktuellen Regelungen würden von den Abgeordneten nur eine teilweise Offenlegung des Einkommens verlangen, zumal nur aktive Tätigkeiten zu melden sind, argumentiert er. So seien einzelne Pensionsansprüche und auch Einkommen aus Kapital und Vermögen nicht erfasst. Daher drängt er auf mehr Transparenz und meint, die Bevölkerung sollte Einsicht in die gesamten Einkommens-und Vermögensverhältnisse erhalten, um feststellen zu können, ob Abgeordnete etwa einem Interessenskonflikt unterliegen. Als Vorbild für eine Änderung des Gesetzes sieht Rossmann Schweden, wo die Steuererklärungen aller Abgeordneten öffentlich einsehbar sind.
Immunität von FPÖ-Abgeordnetem Christian Hafenecker wird nicht aufgehoben
Am Ende des dreitägigen Sitzungsmarathons sprach sich der Nationalrat schließlich mehrheitlich dagegen aus, die Immunität von FPÖ-Abgeordnetem Christian Hafenecker aufzuheben. Die Abgeordneten folgten damit einer Empfehlung des Immunitätsausschusses, der einen Zusammenhang zwischen der politischen Tätigkeit Hafeneckers und der behaupteten strafbaren Handlung festgestellt hat.
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten wollte gegen den Abgeordneten wegen des Verdachts der „gefährlichen Drohung“ (§107 StGB) ermitteln. Dabei geht es um einen Betreiber einer Asylunterkunft, der sich aufgrund einer Hafenecker zugeschriebenen WhatsApp-Nachricht bedroht gefühlt haben soll.
Die SPÖ und die Fraktion JETZT zeigten kein Verständnis für diese Entscheidung. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ) drängte auf eine enge Auslegung der Immunität und wies auf einen Zeitungsartikel hin, der auf Hafenecker reflektiert. Darin werde kein Bezug zu dessen Tätigkeit als Abgeordneter festgestellt, sagte Feichtinger. Peter Pilz (JETZT) meinte, eine gefährliche Drohung gehöre nicht zum normalen Handwerkszeug von Abgeordneten. Er plädierte dafür, dass Hafenecker der Staatsanwaltschaft erklärt, wem er womöglich gedroht hat. Wenn er etwas über „dubiose“ Geschäfte des Betreibers von Asylunterkünften wisse, dann müsse er das auch der Staatsanwaltschaft mitteilen.
Dieser Argumentation konnte Walter Rosenkranz nicht folgen, denn es gehöre zur Aufgabe eines Abgeordneten, sich dann mit bestimmten Geschäften auseinanderzusetzen, wenn dabei Steuergelder mit im Spiel sind. Auch die Staatsanwaltschaft habe offensichtlich einen politischen Zusammenhang erkannt. Klaus Fürlinger (ÖVP) warf SPÖ-Abgeordnetem Feichtinger eine Vorverurteilung vor.
Sobotka: Die Arbeit des Nationalrats verdient Beachtung
Eine weitere (58.) Sitzung des Nationalrats diente in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen und Zuweisungen.
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka bedankte sich zum Abschluss der Sitzung bei den Abgeordneten, seinen Präsidiumsmitgliedern, Doris Bures und Anneliese Kitzmüller, sowie bei den ParlamentsmitarbeiterInnen herzlich für deren konstruktive Arbeit und Unterstützung. Auch wenn es oft hoch hergehe, gelinge es trotzdem, respektvoll miteinander umzugehen, sagte er.
Der Nationalrat leiste Beachtliches, bekräftigte Sobotka und nahm die Abgeordneten gegen Vorwürfe, sie machten nun wochenlang Urlaub, dezidiert in Schutz. Solche Behauptungen sind einfach falsch, stellte er mit Nachdruck fest. Noch nächste Woche finden Ausschusssitzungen statt und gleich nach dem Dreikönigsfest würde die parlamentarische Arbeit wieder beginnen. (Schluss Nationalrat) jan
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