NEUFASSUNG der OTS0015 von heute: 20 Jahre Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz

Wien (OTS) – Am 14. Dezember 1998 wurde im Beisein des damaligen Bundesministers für Justiz Nikolaus Michalek die Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz in Wien ge­grün­det. Sie hat ihren Sitz am Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes. In den 20 Jahren ihres Bestehens ist die Forschungsstelle zu einem wichtigen Dokumen­tations­zentrum innerhalb der internationalen Scientific Community zu Fragestellungen des Umgangs der Nachkriegsgesellschaften mit den NS-Verbrechen geworden.

1993 startete das Dokumentationsarchiv mit der Mikroverfilmung von Akten des Volksgerichtes Wien, 1996 konnten Yad Vashem – The Holocaust Martyr’s and Heroes‘ Remembrance Authority in Jerusalem und das US-Holocaust-Memorial Museum in Washington als Kooperationspartner gewonnen werden.

Mit der Gründung der Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz 1998 wurde der in den Jahren zuvor begonnene Aufbau eines internationalen Netzwerkes von Ein­rich­tungen und WissenschafterInnen, die zur justiziellen Ahndung von NS-Verbrechen arbei­te­ten, institutionalisiert. Die Forschungsstelle definierte sich von Anfang an als Auf­be­wah­rungs­ort von Informationen über die Akten der justiziellen Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen in Österreich, nicht aber von den Akten selbst. Die Dokumentation erfolgt mittels Datenbanken, Mikrofilmkopien und Digitalisaten.

In den Jahren nach ihrer Gründung führte die Forschungsstelle mehrere große Dokumentations­projekte durch, wie z. B. die EDV-gestützten Erfassung der Kartei des Wiener Volksgerichts sowie sämtlicher Linzer Volksgerichtsakten. Darüber hinaus konnte in mehreren wissenschaft­lichen Projekten die Frage des Umgangs der österreichischen Justiz mit den NS-Verbrechen im internationalen Kontext bearbeitet werden.

Die zu erfassenden Aktenbestände umfassen eine große Anzahl an Verfahren: Allein zwischen 1945 und 1955 wurden von den Staatsanwaltschaften bei den vier Volksgerichten 136.829 Vorerhebungen bzw. Voruntersuchungen nach dem Kriegsverbrechergesetz oder dem NS-Verbotsgesetz gerichtsanhängig gemacht. Diese fast 137.000 Ermittlungsverfahren führten zu 28.148 Anklagen bei den Volksgerichten, die in Wien, Graz (mit Außensenaten in Leoben und Klagenfurt), Linz (mit Außensenaten in Salzburg und Ried im Innkreis) und Innsbruck ein­ge­rich­tet waren. Die Zahl der Schuldsprüche beträgt 13.607, davon waren 43 Todesurteile und 29 lebenslängliche Freiheitsstrafen. Nach 1955 wurden gegen rund 5.000 Personen ein­schlä­gi­ge Ermittlungen angestrengt.

Die Akten der gerichtlichen und polizeilichen Erhebungen sind in vielen Fällen – unabhängig vom Urteilsspruch – mit ihren zahlreichen Querverweisen, Dokumenten und Zeugenaussagen einziges Quellenmaterial für die Zeit- und Rechtsgeschichtsschreibung sowie für politik­wissen­­schaftliche Fragestellungen.

Die Zentrale Forschungsstelle Nachkriegsjustiz hat neben der wissenschaftlichen Doku­mentation der juristischen Aufarbeitung auch eine gesellschaftspolitische Funktion bei der Bewusstseinsmachung über die begangenen Verbrechen selbst sowie deren erfolgte bzw. unterbliebene Ahndung.

Damit in die Antworten von Politik und Justiz auf heutige Kriegs-und Humanitätsverbrechen die Erfahrungen der Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen einfließen können, ist die Kenntnis (und wissenschaftliche Analyse) ihrer „Bewältigung“ nach 1945 vonnöten. Durch die Erforschung der Nachkriegsjustiz und die Sicherung ihrer Dokumente wird somit ein auch für die tagespolitischen Herausforderungen der Gegenwart wichtiger Teil des europäischen Rechtskulturerbes bewahrt und tradiert.

Das 20-jährige Bestehen der Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz am DÖW wird am 13. Dezember 2018 im Großen Sitzungssaal des Landesgerichts für Strafsachen Wien im Rahmen einer Festveranstaltung begangen. Es sprechen u. a. Friedrich Forsthuber (Präsident des LG Wien), Martin Polaschek (Vizerektor für Studium und Lehre, Universität Graz; Präsident der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz), die Leiterin der Forschungsstelle Claudia Kuretsidis-Haider sowie ihr Co-Leiter Winfried Garscha sowie der ehemalige Generaldirektor des Österreichischen Staatsarchivs Lorenz Mikoletzky.

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