Wien (OTS/ÖGB) – Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die mehr als 110.000 ArbeiterInnen und die rund 17.000 Lehrlinge des Metallgewerbes konnte die PRO-GE in der zweiten Verhandlungsrunde einen erfolgreichen Abschluss erzielen. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden ebenso wie die Ist-Löhne ab 1. Jänner um 3,3 Prozent erhöht, die Lehrlingsentschädigungen steigen um durchschnittlich über sieben Prozent. „Damit ist auch im Metallgewerbe ein Abschluss gelungen, der die gute Wirtschaftslage widerspiegelt und entsprechend kräftige Steigerung der realen Einkommen bringt“, zieht PRO-GE-Verhandlungsleiter Rainer Wimmer Bilanz.
Mehr Zuschläge für Überstunden
Neben den Lohnerhöhungen stand aufgrund des von der Regierung beschlossenen neuen 12-Stunden-Tages auch im Metallgewerbe die Arbeitszeit im Mittelpunkt der Verhandlungen. Für lange Arbeitstage über 10 Stunden wurde eine zusätzliche Pause von 10 Minuten vereinbart. Ab der dritten Überstunde eines Arbeitstages wird bis 19 Uhr künftig ein 75-prozentiger Zuschlag ausbezahlt (ab 19 Uhr gilt wie bisher ein 100-prozentiger Zuschlag). Die Nachtarbeitszulage wird in vier Jahresetappen von jeweils rund sieben Prozent auf 2,53 Euro angehoben.
Auch bei der Arbeitszeit konnte man ein neues Modell etablieren, das mittels Betriebsvereinbarung umgesetzt werden kann. Innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von acht Wochen kann die tägliche Normalarbeitszeit auf zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn die durchschnittliche wöchentliche Normalarbeitszeit innerhalb dieses Zeitraums 36 Stunden nicht überschreitet. Die Normalarbeitszeit darf in einzelnen Wochen 50 Stunden nicht überschreiten. Bei einem Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen kann die tägliche Normalarbeitszeit auf zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn die durchschnittliche wöchentliche Normalarbeitszeit innerhalb dieses Zeitraums 36 Stunden nicht überschreitet. Die Normalarbeitszeit darf dabei in einzelnen Wochen 48 Stunden nicht überschreiten.
Das Ergebnis im Überblick:
- KV-Mindestlöhne +3,3 Prozent
- Ist-Löhne +3,3 Prozent
- Neuer Mindestlohn 1.882,69 Euro
- Lehrlingsentschädigungen 675/850/1.120/1.490 Euro (durchschnittliche Erhöhung 7,1 Prozent)
- Zulagen und Aufwandsentschädigungen +3,3 Prozent
- Jährlich +7,0 Prozent mehr für Nachtarbeit bis 2021
- 10 Minuten bezahlte Pause nach der 10. Arbeitsstunde
- Anhebung der Zuschläge bei der dritten und den folgenden Überstunden vor 19 Uhr und nach der 50. Arbeitsstunde auf 75 Prozent
- Geltungstermin: 1. Jänner 2019
- Laufzeit: 12 Monate
Der Geltungsbereich des Kollektivvertrags betrifft viele verschiedene Berufsgruppen: Unter anderem Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik sowie die Gruppe der Installateure. (Schluss)
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