FPÖ-Hermann/Triller: Landesrechnungshof wird steirisches Asylwesen prüfen!

Graz (OTS) – Dank ihrer eigenen Mandatszahl im Landtag Steiermark konnten die Freiheitlichen selbstständig die Prüfung der Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration sowie der Bezirkshauptmannschaften im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Abwicklung, den Vollzug und die Kontrolle der Grundversorgung von Asylwerbern sicherstellen. „Der Steuerzahler musste in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt eine Viertelmilliarde Euro für das steirische Asylwesen aufbringen. Auch wenn die Maßnahmen der Bundesregierung die Kosten in diesem Bereich verringern, müssen die Verfehlungen der Vergangenheit aufgearbeitet werden, hier lassen wir die Landesregierung und insbesondere Landesrätin Doris Kampus nicht aus der Verantwortung“, so FPÖ-Klubobmann Stefan Hermann.

Grund für diesen Prüfauftrag sind unter anderem massive Missstände, etwa bei den Rückersatzverfahren, den abgelehnten Asylwerbern, die weiterhin Taschengeld erhalten oder der jüngste Fall in Wien, wo offenbar Asylheimbetreiber zu Unrecht öffentliche Mittel für die Unterbringung von Asylanten erhielten. Ähnliche Fälle können in der Steiermark nicht ausgeschlossen werden. Es darf nicht vergessen werden, dass im Zuge der Asylkrise in den Jahren 2015 bis 2017 administrative Missstände nicht von der Hand zu weisen sind. Warum etwa eine Anwesenheitsliste über Bewohner eines Aslyheims nur ein Jahr aufzubewahren ist und damit eine nachträgliche Überprüfung eines Asyl- und Steuergeldmissbrauchs verunmöglicht wird, bedarf dringend einer Klärung. „Sollte es zu etwaigen Malversationen gekommen sein, muss die verantwortliche Landesrätin dafür geradestehen. Als soziale Heimatpartei haben wir uns stets dafür eingesetzt, dass Steuermittel in erster Linie bei Österreichern und nicht bei Asylanten oder den Betreibern von Asylheimen landen. Anstatt die Asylindustrie mit lukrativen Verträgen und über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehenden Geldmitteln zu bedienen, muss heimisches Steuergeld endlich wieder für bedürftige Steirer verwendet werden“, so FPÖ-Kontrollsprecher Landtagsabgeordneter Marco Triller.

Die oben angeführten Sachverhalte rechtfertigen zusammen mit den angefallenen Kosten auf jeden Fall eine umfassende Nachbetrachtung der vergangenen Jahre. Österreichweit wird dies das erste Mal sein, dass nach der Asylkrise die Grundversorgung und damit die Betreuung von Asylwerbern von einem Rechnungshof in diesem Ausmaß geprüft werden wird. „Nachdem sich SPÖ-Landesrätin Doris Kampus in Permanenz gegen die Reformbestrebungen der türkis-blauen Regierung positionierte und den ‚steirischen Weg‘ im Flüchtlingswesen als großen Erfolg darstellte, liegt es nun am Rechnungshof, dies zu bestätigen oder ihr SPÖ-Konzept als einzigen Megaflop zu enttarnen. Die Bundesregierung hat jedenfalls Maßnahmen gesetzt, um das von SPÖ und ÖVP verursachte Asylchaos bestmöglich zu bewältigen“, so Triller abschließend.

Anlage:
Antrag der FPÖ: Prüfung der steirischen Grundversorgung von Asylwerbern in den Jahren 2014 bis 2018 durch den Landesrechnungshof

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  • Rößmann Helmut

    Dass die LAbg. der FPÖ-Steiermark eine Untersuchung des Landesrechnungshofes betreffend das Ressort von LR Kampus beantragen ist deren gutes Recht. Allerdings ist das Ganze aus dem politischen Hintergrund dieser rechtsrechten, um nicht zu sagen rechtsextremen, Partei zu betrachten. Zumal gerade diese Partei bzw. mehrere Mitglieder derselben durch ungute politische Auffälligkeiten bekannt geworden ist.