JETZT-Liste Pilz/Kolba: Die CO2-Lüge von Nachhaltingskeitsministerin Köstinger

Wien (OTS) – Während Österreichs Bundespräsident Alexander van der Bellen in der Klimakonferenz in Kattowitz für die Senkung der Treibhausgase (CO2) kämpft, sorgt Österreichs Nachhaltigkeitsministerin im Inland für völlig falsche Angaben des CO2-Ausstoßes neuer Autos.

“Den AutokäuferInnen in Österreich wird ein völlig unrealistischer Treibstoffverbrauch von Neuwagen vorgegaukelt – und das mit amtlicher Genehmigung Elisabeth Köstingers,” ärgert sich Peter Kolba, der Leiter des Teams BürgerInnenrechte JETZT-Liste Pilz.

Zur Sache: In den Schauräumen der Autohersteller, in Werbebroschüren und Online-Leitfäden darf für Neuwagen ganz offiziell ein Spritverbrauch ausgeschildert werden, der mit der alten, unrealistischen und seit September 2018 abgeschafften Messmethode (NEFZ) erhoben wurde. Das sieht die von Köstinger erlassene Verordnung vor, die seit 15. November in Kraft getreten ist. Mit dieser Verordnung hebelt die Nachhaltigkeitsministerin die geltende strengere, weil realistischere, Messmethode (WLTP) faktisch aus.

Hier ein Beispiel, wie stark der wahre Spritverbrauch dadurch vernebelt wird: ein Auto, das nach der alten Messmethode nur 5 Liter Sprit verbraucht, kommt nach der neuen Messmethode auf stolze 6 bis 6,5 Liter.(Selbst früher typisierte Modelle, für die ein eigenes Umrechnungstool vom alten auf den neuen Messzyklus entwickelt wurde, kommen auf 5,5 bis 6 Liter)

Köstinger kam mit dieser Verordnung dem Wunsch der Autoindustrie nach. Diese erspart sich damit neue Werbebroschüren, das Umschreiben von Leitlinien und das Anfertigen neuer Schilder für die ausgestellten Fahrzeuge. Offiziell begründet wird das Ganze damit, dass bis Ende 2019 die beim Kauf eines Neuwagens fällige Steuer (Normverbrauchsabgabe, NoVA) auch auf Basis des alten Messzyklus berechnet werde und man die Käufer nicht mit verschiedenen Angaben verwirren möchte.

„Selten so eine unsinnige Ausrede gehört!“, so Peter Kolba. Denn die Berechnung der NoVA übernimmt beim Kauf eines Neuwagens (nur dann fällt sie an, nicht beim Kauf eines Gebrauchten) stets der Autohändler in einem Aufwaschen mit dem gesamten Kaufpreis. Für die einzelnen KäuferInnen wird die NoVA gar nicht sichtbar und kann daher auch kein Maßstab für die Kaufentscheidung sein.

Auch den Zulassungsschein erhalten die KäuferInnen immer erst, wenn das Auto übernommen wird. Dort sind dann zwei Spritverbräuche angegeben, gemessen nach der alten und neuen Methode. “Und damit ist die Verwirrung der KundInnen dann perfekt,” sagt Konsumentenschützer Kolba.

Service: “Personenkraftwagen-Verbrauchsinformationsverordnung 2018 – PKW VIV 2018“, Link finden Sie [hier]
(https://www.ots.at/redirect/risverbraucher).

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