Holzinger/JETZT fordert am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung parteiübergreifende Zusammenarbeit

Wien (OTS) – Daniela Holzinger geht es bei der Behindertenpolitik darum, die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt zu rücken und um die Einbindung von ExpertInnen: „Ich sehe im Bereich der Behindertenpolitik die Chance, dringend notwendige Verbesserungen für Menschen mit Behinderung für ein selbstbestimmtes Leben und die Inklusion in der Gemeinschaft umzusetzen. Parteigrenzen sollten und dürfen in dieser wichtigen Thematik nicht im Weg stehen und es ist essenziell, die Expertinnen und Experten der Behindertenverbände aktiv einzubinden. Das haben wir ganz klar bei der Reparatur der erhöhten Familienbeihilfe gesehen, wo diese Einbindung durch die Regierung viel zu spät und unzureichend erfolgte.“

Daher appelliert Holzinger an die Parteien, ihren Antrag zur Aufwertung der Persönlichen Assistenz zu unterstützen: „Menschen mit Behinderungen sollen unabhängig von der Art ihrer Behinderung und unabhängig vom Einkommen Zugang zu Persönlicher Assistenz haben. Es braucht dabei eine bedarfsgerechte Finanzierung, um echte Teilhabe zu ermöglichen.“ Weiters untermauert Holzinger ihren Ausschussantrag:
„Es ist dringend an der Zeit, eine bundesweit einheitliche Regelung anstatt neun Länderregelungen zu schaffen, denn warum soll ein Mensch mit Behinderung in Wien anders als in Oberösterreich unterstützt werden? Mein Antrag liegt im Sozialausschuss und ich hoffe auf die Unterstützung der anderen Fraktionen.“

Abschließend meint Holzinger: „Am heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung geht es darum, den Einsatz für die Würde, Rechte und das Wohlergehen von Menschen mit Behinderung in den Vordergrund zu rücken. Das sollte 365 Tage im Jahr eine Selbstverständlichkeit sein. So müssen wir viele weitere Schritte setzen, etwa im Bereich eines Anreizsystems für Unternehmen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, bei dem flächendeckenden Ausbau sowie einem Rechtsanspruch auf inklusive Kinderbetreuung oder bei dem Anspruch auf Eigenpension, um nur ein paar Punkte zu nennen.“

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