ÖGB-Schumann: Wer Lohngerechtigkeit will, muss diese per Gesetz beschließen

Wien (OTS) – „Lohngerechtigkeit erreichen wir nicht, indem wir nur ständig darüber reden – genauso wenig, wenn wir auf die Freiwilligkeit der Unternehmen hoffen“, kommentiert Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende, die Aussagen von Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß im Krone-Interview. „Wer mehr Lohngerechtigkeit will, muss diese per Gesetz beschließen – und zwar rasch.“

Die Einkommensunterschiede haben sich in den vergangenen Jahren nur minimal verändert. Nach wie vor gibt es erhebliche Unterschiede in der Bezahlung von Frauen und Männern. Es ist daher unverständlich, dass es noch immer starke Wiederstände gegen mehr Transparenz gibt. „Frauen in Österreich verdienen fast 20 Prozent weniger als Männer, mangelnde Transparenz unterstützt diese Diskriminierung“, betont Schumann und fügt hinzu: „Es ist daher höchste Zeit für ein Lohntransparenzgesetz. Dieses hilft nicht nur den ArbeitnehmerInnen, sondern ist auch eine Frage der Fairness.“

Damit Frauen bald gleich viel verdienen wie Männer, fordern die ÖGB-Frauen:

  • Volle gesetzliche Anrechnung der Elternkarenzzeiten auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche
  • KV-Mindestlohn von 1.700 Euro brutto bei Vollzeitbeschäftigung
  • Einkommensberichte ab 100 ArbeitnehmerInnen
  • Verpflichtende betriebliche Maßnahmen zum Schließen der Einkommensschere
  • Zusätzliche Angabe des anzuwendenden Kollektivvertrages in den Stelleninseraten
  • Stelleninserate sollen sowohl Mindest- als auch Maximalgehalt enthalten

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