Innsbruck (OTS) – „Das heute ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, wie Gutachter ein sinnvolles, schonendes und nachhaltiges Projekt mittels löchrigen und fehlerhaften Gutachten zu Fall bringen können“, kommentiert Nationalrat Franz Hörl die heute mündlich verkündete Entscheidung des Berufungsgerichts in Wien. Für Hörl ist die Entscheidung selbstverständlich zur Kenntnis zu nehmen aber für die Zukunft regt der Landesobmann des Tiroler Wirtschaftsbundes deutlich höhere Qualitätskriterien für Gutachter in so sensiblen Projekten an.
„Hier wurde die Zukunft vieler tausend Menschen im vorderen Paznauntal über die Klippe geworfen, weil eine Landschaftsgärtnerin sich angemaßt hat über touristische Perspektiven ein Urteil abzugeben“, kritisiert Hörl das Gutachten der BOKU-Professorin Pröbstl-Haider massiv. Für Hörl muss sich auch die finanzielle Belastung derart umfangreicher UVP-Verfahren betreffend etwas ändern:
„Die Arlberger Bergbahnen haben über 2 Millionen Euro in dieses Verfahren investiert. Das ist kein Sieg für die NGOs und für einen verantwortungslos agierenden Landesumweltanwalt, sondern ein trauriger Tag für die Menschen in Kappl.“ Für die Zukunft fordert Hörl eine Zertifizierung von Sachverständigen. „Es sollten nur fachkundige Experten Gutachten erstellen dürfen! Was akademische Hobby-Gutachten anrichten können, müssen jetzt die Kappler ausbaden“, so Hörl.
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