Wien/St. Pölten (OTS) – Wien, St. Pölten, am 30. November 2018 – Dem WWF Österreich wurde dieser Tage ein Schriftstück mit brisantem Inhalt zugestellt: Nun ist es amtlich, dass die vom Abschuss bedrohten Fischotter in Niederösterreich derzeit eine Atempause genießen. Bis zur Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts ist der Bescheid außer Kraft gesetzt, der Tötungen der streng geschützten Art ermöglicht hatte. „Jeder Fischotter-Abschuss ohne Ausnahmegenehmigung widerspricht sowohl österreichischem als auch EU-Recht und ist somit ein strafrechtlicher Tatbestand“, bekräftigt Biologin Christina Wolf-Petre vom WWF.
Die Naturschutzorganisation appelliert weiterhin an das Land Niederösterreich, nicht wiederholt vorschnell Bescheide zu erstellen, die dann rechtlich auf tönernen Füßen stehen und in weiterer Folge ohnehin durchfallen. Die Kritikpunkte in der Beschwerde sind großteils die gleichen wie in dem vorhergehenden Bescheid, den das Landesverwaltungsgericht als „krass mangelhaft“ an die Behörde zurückverwiesen hatte. „Rechtliche Vorgaben sollten nicht zuletzt auch von Behörden ernst genommen werden. Recht sollte immer Recht bleiben, egal um wen es sich handelt, “ sagt Wolf-Petre im Zusammenhang mit dem neu ausgestellten Bescheid der Behörde.
„Wir verstehen die Sorgen der Teichwirte und Fischereiverbände“, unterstreicht Wolf-Petre. Gerade deshalb brauche es endlich einen rechtskonformen Managementplan, der den Betroffenen tatsächlich weiterhilft: „Aufklärung, Beratung und vorbeugende Maßnahmen wie Zäunungen wären ebenso wichtig wie Entschädigungen, wenn trotzdem etwas passiert.“ Schlecht geplante, rein politisch motivierte Tötungen von Fischottern verursachen nur unnötiges Tierleid, aber den Betroffenen bringen sie gar nichts.
Zum Hintergrund: Am 18. Oktober brachte der WWF Österreich aufgrund zahlreicher rechtlicher und inhaltlicher Mängel eine gerichtliche Beschwerde gegen die Tötung von 40 Fischottern in Niederösterreich ein. Zuvor hatte die Naturschutzorganisation noch versucht, die Kritikpunkte im Rahmen einer Stellungnahme im Verfahren einzubringen. Diese wurden jedoch nicht berücksichtigt. Der neue Bescheid entspricht in vielerlei Hinsicht dem – in einem vorherigen Verfahren vom Landesverwaltungsgericht als „krass mangelhaft“ beurteilten und aufgehobenen – Bescheid.
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