Wien (OTS) – Waffengesetz
In der Vergangenheit gingen Novellen zum Waffengesetz immer mehr zulasten der österreichischen „Legalwaffenbesitzer“. Das hat sich nun, soweit mit der EU-Richtlinie vertretbar, geändert. „Es ist gelungen, die Waffengesetznovelle in seiner ausgewogenen Ausgestaltung als gute Mischung zwischen dem Sicherheitsbedürfnis und den einzelnen Freiheitsrechten der österreichischen Bevölkerung zu gestalten“, sagt Innenminister Herbert Kickl (FPÖ).
Sportschützen, die zum ersten Mal als solche definiert werden, Jäger, die ihrer Profession sicherer nachgehen können, und Justizwachebeamte sowie Militärpolizei, denen – wie auch Polizisten – generell ein Waffenpass ausgestellt werden, profitieren vom neuen Waffengesetz.
Eine für die Sicherheit wesentliche Neuregelung beinhaltet der Paragraf 11a. Darin ist ein Waffenverbot für bestimmte Drittstaatsangehörige geregelt, darunter Asylwerber und Asylberechtigte. Unter das Waffenverbot fallen auch Messer. Wenn also ein Asylberechtigter ein Messer bei sich trägt, begeht er eine Verwaltungsübertretung. Ihm droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung eine Haftstrafe.
Dieses generelle Waffenverbot (inklusive Hieb- und Stichwaffen) wird mit dem Anstieg von Straftaten begründet, bei denen Hieb- oder Stichwaffen verwendet wurden, insbesondere bei Delikten im Bereich Leib und Leben. 2013 wurde nach 2733 Delikten gegen 2274 Tatverdächtige wegen des Einsatzes von Stich- und Hiebwaffen ermittelt. Im Jahr 2017 stieg die Zahl der Delikte im Vergleich zu 2013 um 75 Prozent auf 4797 mit 4684 Tatverdächtigen.
An der Spitze der ausländischen Tatverdächtigen 2017 stehen Staatsangehörige Afghanistans (356), der Türkei (217), Rumäniens (144) und der Russischen Föderation (131). Auf diese Entwicklung reagiert das Innenministerium nun mit dem notwendigen Verbot.
Symbolegesetz
Der politische Islam sowie der linke und rechte Extremismus haben in Österreich keinen Platz. Deshalb weitet die Bundesregierung das Verbot der Verwendung von extremistischen Symbolen deutlich aus. In diesem Gesetz wird auch explizit darauf hingewiesen, dass Gesten (Handzeichen), die den demokratischen Grundwerten widersprechen, strafbar sind.
„Mit dem sogenannten Symbole-Gesetz solle eine Lücke geschlossen werden“, sagt Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). „Die Symbole und Gesten der in der Novelle genannten Organisationen sind verfassungsfeindlich und widersprechen unseren demokratischen Grundwerten“, so Kickl weiter.
In Zukunft soll das Verbot Symbole folgender weiterer Gruppierungen betreffen: der sunnitisch-islamistischen Muslimbruderschaft, der rechtsextremen türkisch-nationalistischen Grauen Wölfe, der separatistisch-marxistischen PKK, der palästinensischen islamistischen Hamas, des militärischen Teils der Hisbollah sowie der kroatischen faschistischen Ustascha-Bewegung.
Grenzkontrollgesetz
Behandelt wird im Innenausschuss auch ein Antrag auf eine Änderung des Grenzkontrollgesetzes. Auch Verwaltungsbedienstete des Innenministeriums und der Landespolizeidirektion sollen künftig für Grenzkontrollen, vor allem am Flughafen Schwechat, eingesetzt werden. Die neuen „Grenzkontrollassistenten“ werden eine entsprechende Ausbildung durchlaufen. Dann dürfen sie die Rechtmäßigkeit der Einreise prüfen und bei Minderjährigen, ob die Erziehungsberechtigten mit der Ausreise einverstanden sind. Zudem obliegt ihnen die Identitätsfeststellung durch Vergleich biometrischer Daten sowie die Prüfung der Authentizität von Reisedokumenten.
Weiterführende Amtshandlungen – wie eine Zurückweisung oder Festnahme – dürfen weiterhin nur Polizisten durchführen. Gibt es Widerstand, müssen die Verwaltungsbeamten sich ebenfalls an die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes wenden. Ziel der Novelle ist, dass Polizisten mehr Kapazitäten für andere polizeiliche Tätigkeiten haben.
Die Notwendigkeit für die Ausbildung von Verwaltungsbediensteten zu „Grenzkontrollassistenten“ besteht aufgrund der in den vergangenen Jahren deutlich ansteigenden Passagierzahlen am Standort Flughafen Schwechat, der zu einem Mehraufwand für die Polizei bei der Grenzkontrolle führt.
Zivildienstgesetz
Eine Nachbesserung beim Krankenstand der Zivildiener, neue Vorgaben für die Betreiber und Zivildiener sowie die Umsetzungen von Empfehlungen des Rechnungshofes sind die wesentlichen Änderungen im Zivildienstgesetz 1986, das in die Zuständigkeit von Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) fällt.
Die bisherige Regelung, wonach eine vorzeitige Entlassung aus gesundheitlichen Gründen nur bei einer durchgehenden Dienstunfähigkeit von 18 Tagen möglich ist, hat in der Praxis häufig Kettenkrankenstände ausgelöst. Ist der Zivildienstleistende innerhalb dieses 18-Tage-Zeitraums nur einen Tag in der Einrichtung, beginnt die 18-Tage-Frist von Neuem zu laufen. Damit wird es künftig vorbei sein.
Der neue Modus sieht vor, dass jeder Zivildienstleistende in Summe für 24 Kalendertage erkranken kann und – unabhängig davon, ob er dazwischen wieder tageweise in der Einrichtung anwesend ist – bei Erreichen dieser Dauer ex lege als vorzeitig aus dem Zivildienst entlassen gilt. Als Ausnahme gilt, wenn der Krankenstand durch eine Tätigkeit im Rahmen des Zivildiensts ausgelöst wurde.
Netz und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG)
Mit dem NIS-Gesetz werden erstmals einheitliche Cybersicherheitsstandards für Unternehmen der kritischen Infrastruktur sowie für Einrichtungen des Bundes geschaffen, die durch die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie nicht nur österreich-, sondern europaweit gelten. Vor allem im Bereich der kritischen Infrastruktur sind europaweit einheitliche Sicherheitsstandards wichtig. Ein bestmöglicher Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten soll sichergestellt werden, um koordinierte und länderübergreifende Angriffsmuster auf kritische IT-Systeme möglichst früh erkennen und abwehren zu können.
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