Wien (OTS) – In Salzburg wurde seit dem Jahr 2009 (!) gegen einen gerichtlichen Gutachter, der bei Obsorgestreitigkeiten im Familienrecht und bei Sachwalterbestellungen psychologische Gutachten erstellte, ermittelt. Im Jahr 2013 stellte die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag wegen des Verdachtes der falschen Beweisaussage und führt zur Begründung aus, der Gutachter „habe als Sachverständiger zur Erstattung forensisch-psychologischer Gutachten in mehreren, namentlich angeführten pflegschafts- und zivilgerichtlichen Verfahren durch objektiv unrichtige Angaben der für die Begutachtung erforderlichen Tatsachen, beispielsweise durch willkürliche oder unzureichende Darstellung relevanter Akteninhalte oder der Zeitpunkte und Zeitdauer von Informationserhebungen, Unterlassung einer adäquaten Aktenanalyse oder einer einzelfallbezogenen hypothesengeleiteten Diagnostik … einen falschen Befund erstattet.“
Die 13 betroffenen Personen schlossen sich den Ermittlungen und dem Strafverfahren als Privatbeteiligte an. Erst am 27.4.2018 (!) – also nach neun Jahren – hat das Landesgericht Salzburg den Anschluss der Privatbeteiligten zurückgewiesen. Ein Rechtsmittel blieb erfolglos. Wenige Wochen später wurde der Gutachter – ohne störendes Beisein der Betroffenen – freigesprochen. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel ergriffen.
„Es ist ein Skandal, die Betroffenen falscher Befunde, die aufgrund dieser Gutachten ihre jeweiligen gerichtlichen Auseinandersetzungen allesamt verloren haben, knapp vor der Urteilsfällung aus dem Prozess auszuschließen,“ sagt Peter Kolba, Leiter des Team Bürgerrechte der Liste Pilz. „Man muss den Eindruck gewinnen, dass Rechtsmittel der Betroffenen gegen den – vorhersehbaren (?) – Freispruch dadurch abgeschnitten werden sollten.“
Die Liste Pilz hat daher heute – vertreten durch RA Dr. Alexia Stuefer – bei der Generalprokuratur die Anregung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes eingebracht.
„Die Begründung des Salzburger Gerichtes ist nicht nachvollziehbar, wonach die Privatbeteiligten aus den falschen Befunden keinen Schaden erlitten hätten, haben doch alle ihre gerichtlichen Streitigkeiten auf der Basis dieser Gutachten verloren,“ stellt Peter Kolba fest. „Ich hoffe, dass die Generalprokuratur mit einer Nichtigkeitsbeschwerde diesen Fall nochmals aufrollt. Wir werden jedenfalls dranbleiben und Missstände in der Familiengerichtsbarkeit und bei psychologischen Gutachten weiter verfolgen und auch gesetzliche Konsequenzen beantragen,“ so Kolba abschließend.
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