Wien (OTS/SK) – „Ich möchte meinen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behindertenanwaltschaft für ihre unermüdliche Arbeit aussprechen. Sie haben nämlich erfolgreich gegen die Pläne der Bundesregierung durchgesetzt, dass das Erwachsenenschutzgesetz mit 1. Juli 2018 ermöglicht wurde und Verbesserungen der Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden konnten“, sagte die SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum am Donnerstag im Nationalrat. Jeder Mensch müsse gleich viel wert sein, „deshalb fordern wir von der SPÖ einen Inklusionsfonds nach Vorbild des Pflegefonds. Ein solcher Fonds soll von Bund und Ländern finanziert werden und für die Förderung von Menschen mit Behinderungen verwendet werden“, so Nussbaum. ****
Der Bundesregierung riet Nussbaum, einen Blick in den Bericht der Behindertenanwaltschaft zu werfen und sich Anregungen daraus zu holen. Im Bereich Schule und Inklusion empfehlen die ExpertInnen etwa, inklusive Bildung zu fördern. „Hier muss in Ressourcen investiert werden, um Kinder mit Behinderungen teilhaben zu lassen. Die schwarz-blaue Regierung sieht in ihrem Regierungsprogramm aber vor, die Sonderschule auszubauen. Das ist genau das Gegenteil von Inklusion“, so Nussbaum.
Im Bundesdienst werde empfohlen, dass Menschen mit Behinderung analog der Regelung zu Frauen bevorzugt werden. „Das sollte dem Beamtenminister ein Gedenkanstoß sein, das umzusetzen.“ Ebenso wichtig wie sinnvoll sei laut Nussbaum der Vorschlag der Einführung des Pflichtfaches ‚Barrierefreiheit‘ in einschlägigen Studien wie Architektur und Bauingenieurwesen. (Schluss) nw/ls/mp
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