Leichtfried: ÖVP hat Wahlkampfkostenlimit vorsätzlich überzogen

Wien (OTS/SK) – Die SPÖ will strengere Strafen bei Verstößen gegen die Überschreitung der Wahlkampfkostenbeschränkung. In einer Kurzen Debatte im Nationalrat über einen Fristsetzungsantrag zu einem NEOS-Antrag zu Wahlkampfkosten hat der stellvertretende SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried betont, dass „ein vorsätzlicher Gesetzesbruch“, wie ihn die ÖVP beim Nationalratswahlkampf 2017 begangen hat, auch stärker bestraft werden müsse. ****

Die ÖVP hat das Kostenlimit von sieben Millionen Euro gleich um sechs Millionen Euro überschritten. Allerdings hat die damalige ÖVP-Wahlkampfleiterin und heutige Landwirtschaftsministerin Köstinger zwei Wochen vor der Wahl noch beteuert, dass sie sich voll im Kostenrahmen befänden. Angesichts dieser Aussagen „kann man nur von Vorsatz sprechen“, sagt Leichtfried.

„Gesetze gelten für alle, in einem Rechtsstaat müssen sich alle daran halten, das gilt auch für die ÖVP“, so Leichtfried. Eine Beschränkung der Wahlkampfkosten sei sinnvoll, weil sie Chancengleichheit schafft. Man habe aber gesehen, dass die geltende Regelung nicht ausreicht.

Die SPÖ schlägt vor, die Strafen je nach Höhe der Überschreitung zu staffeln. Bei leichter Fahrlässigkeit, also einer Überschreitung von bis zu 10 Prozent, sollte die Strafe 15 Prozent dieses Betrags ausmachen. Bei grober Fahrlässigkeit, also eine Überschreitung des Limits um 10 bis 25 Prozent, käme demnach eine Strafe von 25 Prozent des zweiten Überschreitungsbetrags dazu. Und bei vorsätzlichem Gesetzesbruch, also einer Überschreitung von mehr als 25 Prozent, soll die Strafe 200 Prozent des dritten Überschreitungsbetrags ausmachen.

Leichtfried wünscht sich gründliche Diskussion über den Vorschlag und spricht sich auch für ein Hearing im Ausschuss aus. Er hofft, dass die neue Regelung schon für die Europawahl im Mai angewendet werden kann. (Schluss) wf/sc

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