Heute: Petitionsübergabe an den steirischen Landtag

Wien (OTS) – Noch immer werden Fasane zur reinen Belustigung im Sommer in den Jagdrevieren ausgesetzt, um einige Wochen später aufgescheucht und abgeschossen zu werden. Der VGT fordert vehement, dass das Gesetz das Aussetzen und Abschießen im selben Jahr sowie im Folgejahr verbieten soll, wie das z.B. im deutschen Bundesland Baden-Württemberg der Fall ist.

In vielen steirischen Jagdrevieren wurden letzten Sommer Fasane in so genannten Remisen bzw. Biotopen ausgesetzt. Das sind Elektrozäunen umgebene und mit Mastfutter und Wasser reichlich ausgestattete Bereiche, die dazu dienen, die Fasane vor der natürlichen Umgebung abzuschirmen. Vorgeblich sollen sich die Fasane von dort aus verbreiten sobald sie alt genug sind und Nachwuchs zeugen.

Abschuss als Ziel

Die Realität sieht anders aus: die Fasane bleiben in und nahe der Fasanenaufzucht, weil dort Futter im Übermaß vorhanden ist. Mais und Putenmastfutter für den Wachstumsschub wird im ganzen Jagdrevier angeboten. Und schon 2,5 Monate nach dem Aussetztermin (31. Juli spätestens) dürfen die Tiere nach dem steirischen Jagdgesetz abgeschossen werden (ab 16. Okt.). Und zwar die männlichen wie auch die weiblichen Tiere absurderweise, die ja den erwünschten Nachwuchs bringen könnten.

Paradebeispiel Oberwildon

Das Revier Oberwildon ist ein Paradebeispiel für das Aussetzen zum Abschuss. Bereits drei Mal wurde in diesem Bereich gejagt, und trotzdem stolpert man noch immer förmlich über die Fasane, wie Anrainer_innen berichten. Wenn der natürliche Bestand dort sowieso so gut ist, warum müssen die Tiere dann ausgesetzt werden? David Richter vom VGT dazu: „Ich war bei einer diesen Jagden anwesend, um das Treiben zu dokumentieren. Erschossene Fasane, hauptsächlich Weibliche, lagen in Haufen am Wegesrand. Aber selbst unmittelbar nach der Jagd waren in und um die Fasanenaufzucht dutzende Tiere zu sehen und zu hören, das Geschrei war beinahe unheimlich. Dass hier des Schießens Willen „ausgewildert“ wird, ist offensichtlich!“

David Richter weiter: „Die Steirer_innen waren zutiefst empört, als sie von uns erfahren haben, wie leidensfähige Lebewesen als Tontauben missbraucht werden. Wir hatten innerhalb kürzester Zeit die notwendige Anzahl von Unterschriften zusammen, um eine Petition mit Anhörung vor dem Ausschuss zu erwirken. Wir sammeln weiter und sind fest entschlossen, dass diese Gesetzesänderung im Sinne der steirischen Bevölkerung umgesetzt wird!“

Der VGT fordert, dass das Aussetzen und Abschießen von Fasanen im selben Gebiet im ersten Jahr sowie im Folgejahr gesetzlich verboten wird!

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