Linz (OTS) – „Die Entscheidung des EuGH nehmen wir zur Kenntnis. Wir stehen politisch aber weiterhin zu unserer Reform der Mindestsicherung, zu mehr Arbeitsanreiz und Leistungsgerechtigkeit“, sind sich OÖVP-Landesgeschäftsführer LAbg. Wolfgang Hattmannsdorfer und FPOÖ-Klubobmann Herwig Mahr in ihrer ersten Reaktion auf die heute veröffentlichte Entscheidung des EuGH über das Vorabentscheidungsersuchens des Oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichts (Oö. LVwG) einig.
„Eines unserer zentralen Ziele haben wir in jedem Fall erreicht. Wir haben aus Oberösterreich mit unserem konsequenten Vorangehen den nötigen Anstoß gegeben für eine österreichweit einheitliche Regelung, die noch im November präsentiert werden soll“, heben die beiden Landespolitiker den Kern der gemeinsamen Reform hervor. „Unser Vorhaben war schon immer eine strengere bundeseinheitliche Regelung. Wichtig ist, dass die nun auch tatsächlich kommt.“
Geprüft wurde die seit Juli 2016 in Oberösterreich geltende Mindestsicherungsregelung für befristete Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte. Letztere hat das Oö. LVwG bereits im März 2017 als europarechtskonform bestätigt. Nun ging es um die Frage, ob die Regelung auch für befristete Asylberechtigte gelte. Zur Abklärung ersuchte das Oö. LVwG im Dezember 2017 den EuGH, um nähere Erläuterung. Das Ergebnis wurde heute veröffentlicht.
„Wir werden den Vorabentscheid genau analysieren, da sich auch die Verfassungsjuristen der Republik Österreich in ihrer Stellungnahme an den EuGH eindeutig für unser Modell ausgesprochen haben“, so Mahr und Hattmannsdorfer.
Mindestsicherung NEU seit Juli 2016
Seit 1. Juli 2016 ist in Oberösterreich die „Mindestsicherung Neu“ für befristete Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte in Kraft. Sie sieht monatlich 560,- Euro netto für Einzelpersonen vor: 365 Euro für Verpflegung und Wohnen plus 155 Euro Integrationsbonus plus 40 Euro Taschengeld.
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