Wien (OTS) – Wie heute bekannt wurde soll diesen Mittwoch im Ministerrat der überarbeitete Entwurf des „Bundesgesetzes über die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich“ (kurz- Standort-EntwicklungsG) beschlossen werden – an der finalen Fassung werde noch gefeilt. „Wir begrüßen, dass der offenkundig europarechts- und verfassungsrechtswidrige Automatismus gestrichen werden soll, der Großprojekte in Österreich an jeder Umweltprüfung vorbei per Gesetz automatisch genehmigen sollte“, sagt Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von GLOBAL 2000. „Dies ist jedoch kein ‚Entgegenkommen‘ an die Umweltschutzorganisationen, sondern schlicht die notwendige Reparatur eines illegalen Vorhabens, das wir auch vorab der Europäischen Kommission zur Kenntnis gebracht hatten. Jedoch ist der heute medial kolportierte Vorschlag, die Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren in der ersten Instanz per Fristsetzung zu beenden, keine Lösung für die grundlegenden rechtlichen Probleme. Auch die Beschleunigung ist nicht zu erreichen: Geht ein Verfahren unabgeschlossen an die zweite Instanz beginnt auch diese wieder bei null mit der Prüfung.“
Auch beinhaltete der ursprüngliche Gesetzesentwurf darüber hinaus zahlreiche Fallstricke, die nicht zu Verbesserungen für Umweltverträglichkeitsprüfungs-(UVP-)Verfahren führen, als vielmehr neue intransparente Gremien mit der Gefahr der Freunderlwirtschaft erwarten lassen. Der im Juli im Ministerialentwurf präsentierte „Standortentwicklungsbeirat“ mit weder weisungsfreien noch unabhängigen Mitgliedern ohne klar abgegrenzte fachliche Qualifikationen sollte ohne Einbeziehung der Zivilgesellschaft Empfehlungen zu „standortrelevante Vorhaben“ abgeben – noch dazu ist unter Verweis auf das Amtsgeheimnis damit zu rechnen, dass die im Beirat behandelten Informationen nicht öffentlich zugänglich sind.
„Die Überarbeitung des illegalen Genehmigungs-Automatismus allein löst das fundamentale Problem dieses Gesetzesvorhabens nicht. Schon die Präsentation von Regierungs-Vorhaben am Flughafen Wien zeugt von einem Geiste, der nicht Umweltverträglichkeit, sondern ausschließlich einen falsch verstandenen Kampf für mehr Beton im Lande Österreich und die Interessen von Großinvestoren in den Mittelpunkt stellt“, sagt Gewessler. „Potential für effizientere Verfahren besteht, liegt aber nicht in einem aufgeblähten Standortentwicklungsbeirat oder Fristsetzungen, sondern in tatsächlichen Maßnahmen zur Verfahrensverbesserung, wie sie die Umweltbewegung in die Diskussion einbringt. Diese sollte die Regierung rasch umsetzen, statt einem nicht reparierbaren Gesetz ein zweites Leben einzuhauchen.“
Verfahrensverbesserung statt Aushebelungs-Versuche nötig
Der fortwährende Vorwurf der Verfahrenslänge von Umweltverträglichkeitsprüfungen ist faktisch nicht belegbar:
UVP-Verfahren dauern ab Vollständigkeit der Unterlagen in Österreich im Durchschnitt sieben Monate – es dauert jedoch in der Regel mehr als zehn Monate, bis Projektwerber die Unterlagen für das Vorhaben vollständig haben. Potential sieht GLOBAL 2000 vielmehr durch die Reform des Vorverfahrens, damit Projektwerber mehr Unterstützung erhalten, durch die Verbesserung des Verfahrensmanagements durch Ausstattung einer – weisungsfreien – UVP-Behörde mit mehr Ressourcen, insbesondere mit mehr Amtssachverständigen, aber auch durch die Durchführung von Strategischen Umweltprüfungen (SUP) bei absehbar kontroversen Plänen (etwa Wasserkraft-Projekten).
GLOBAL 2000 wird den endgültigen Gesetzesentwurf nach Vorliegen genauestens auf rechtliche und inhaltliche Probleme analysieren und kommentieren.
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