Wien (OTS/BMASGK) – „Ich bin stolz, dass wir es im Zuge des österreichischen Ratsvorsitzes gemeinsam mit dem österreichischen Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer geschafft haben, erstmals ein Treffen der EU Ombudsmänner zu organisieren. Es ist wichtig europaweite Lösungen zu finden, um Menschen mit Behinderungen eine verbesserte Teilnahme am Erwerbsleben zu ermöglichen“, sagt Bundesministerin Beate Hartinger-Klein. „Diese Teilnahmen am Erwerbsleben sorgen dafür, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können.“****
Im Mittelpunkt dieser Tagung standen die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die mit den Schlagworten Partizipation, Selbstbestimmung, Barrierefreiheit und Inklusion verdeutlicht werden können.
Menschen mit Behinderungen sind durchschnittlich früher, öfter und länger von der Arbeitslosigkeit betroffen als Menschen ohne Behinderungen. Dabei trifft es vor allem junge Menschen mit Behinderungen. „Deshalb wurden die Mitgliedsstaaten von mir aufgefordert, besonderes Augenmerk auf den Übergang Schule/Beruf bei Jugendlichen mit Behinderungen zu legen. Denn nur so kann ein Grundstein gegen die Arbeitslosigkeit gelegt werden. Das gemeinsame Ziel der Europäischen Union soll eine Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt sein.“, so Beate Hartinger-Klein.
Durchbruch beim European Accessibility Act
Zudem konnte Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein in ihrer Rolle als derzeitige Ratsvorsitzende einen Durchbruch beim Rechtsakt der Barrierefreiheit erzielen. (European Accessibility Act). Nach fast drei Jahren intensiver Verhandlungen im Rat und mit dem Europäischen Parlament kann dieses für die soziale Inklusion so wichtige Dossier unter österreichischem Ratsvorsitz erfolgreich abgeschlossen werden. Die Richtlinie definiert Barrierefreiheitsanforderungen für eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen, wie beispielsweise Geldautomaten, Ticket- und Check-in-Automaten, Computer (Hard- und Software), Telefone, Smartphones, Telefon- und Verkehrsdienste und Bankdienstleistungen und dient auch der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein: „Unserem Vorsitz ist die Gleichstellung und Inklusion behinderter Menschen sowie die Beseitigung von Barrieren von größter Bedeutung. Deshalb freut es mich umso mehr, dass es nach intensiven Trilogverhandlungen zwischen dem Rat, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament zu diesem so wichtigen Dossier seit letzter Woche einen Durchbruch gibt: Mit harmonisierten rechtlichen Standards im europäischen Binnenmarkt für den zukunftsweisenden Bereich wie der Informations- und Kommunikationstechnologie kann wesentlich zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe der Menschen mit Behinderung innerhalb der EU beigetragen werden“.(schluss)
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