Wien (OTS) – Die WKÖ begrüßt die im heutigen Sozialausschuss von Regierung und NEOS eingebrachten Initiativanträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige. „Dadurch werden die Beiträge für Selbständige rückwirkend mit 1.7.2018 reduziert. Nach dem Vorbild der Beitragsbefreiung, die für Arbeitnehmer schon gilt, werden damit künftig auch Selbständige entlastet. Dies ist eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer, die nun umgesetzt wird. Damit wird das soziale Netz für Selbständige wieder dichter“, betonte heute, Mittwoch, WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.
Nach wie vor gilt, dass für einen großen Teil der Selbständigen der Abschluss der freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht nötig ist. Denn die WKÖ hat bereits vor 10 Jahren durchgesetzt, dass die Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung, die sich ein Arbeitnehmer erworben hat, auch dann erhalten bleiben, wenn er sich selbständig macht. „Dass somit Selbständige gegen Arbeitslosigkeit versichert sind, ist in der EU fast einzigartig. Für Selbständige, die davon nicht profitieren, ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung eine Option. Wichtige wäre es, künftig den Beitritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung zu erleichtern, und die derzeit geltende 8-jährige Bindungsfrist zu verkürzen“, so Kopf abschließend. (PWK775/Us)
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