Grüne: EU-Rechnungshof kritisiert völlig zu Recht mangelnde Umsetzung der Tiertransportbestimmungen

Straßburg/Wien (OTS) – Der europäische Rechnungshof hat heute, Mittwoch, seinen Bericht über Tierschutz in der EU veröffentlicht. Der Bericht beurteilt die Aufzucht, das Schlachten, die Tierschutzbestimmungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und auch die Umsetzung der europäischen Tiertransportverordnung 1/2005. Der Rechnungshof hält fest, dass in einigen Bereichen weiterhin Schwachstellen bestehen, insbesondere im Zusammenhang mit dem routinemäßigen Schwanzkupieren bei Schweinen, der mangelnden Einhaltung der Vorschriften über den Langstreckentransport von Tieren und die Beförderung transportunfähiger Tiere sowie der Anwendung von Betäubungsmethoden bei der Schlachtung.

„Der Bericht belegt, dass Kommissar Andriukaitis die Probleme bei der Umsetzung der Tiertransportverordnung kleinredet. Die Kommission muss die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten besser kontrollieren. Zudem brauchen wir eine bessere Förderung von regionaler, und klein strukturierter Landwirtschaft mit hohen Tierschutzstandards,“ sagt Thomas Waitz, EU-Abgeordneter der Grünen dazu.

Die PrüferInnen haben Deutschland, Frankreich, Italien, Rumänien und Polen besucht. Aber auch in Österreich ist die Umsetzung der Tiertransportbestimmungen mangelhaft, wie Thomas Waitz bei mehreren Vor-Ort-Kontrollen mit der Polizei feststellen musste. Zudem werden zum Beispiel aus Vorarlberg nicht entwöhnte Milchkälber nach Bozen transportiert und von dort weiter in Mastställe nach Italien oder Spanien verfrachtet. Das Bundesministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Konsumentenschutz reagierte auf die Ankündigung einiger Vorarlberger Tierärztinnen und Tierärzten, dass es wegen vermuteter Rechtsunsicherheit einen Abfertigungsstopp geben würde, mit einer „Klarstellung“. In dieser wurde festgehalten, dass die Tierärzte in Vorarlberg keine rechtliche Verantwortung tragen, wenn der Bestimmungsort Bozen sei. Laut ExpertInnen ist diese Einschätzung rechtlich nicht haltbar.

„Ich habe eine dringliche Anfrage an die Kommission gestellt, ob diese als „Sammelstellenhopping“ bezeichnete Praxis gegen die EU-Verordnung verstößt“, so Waitz. „Es kann nicht sein, dass Ministerin Hartinger-Klein die Umgehung von europäischen Bestimmungen absegnet und damit Tierleid verursacht.“

Die dringliche Anfrage an die Kommission wurde am 31. Oktober eingebracht und muss innerhalb von 3 Wochen beantwortet werden.

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