AK: Ärztegesetz-Novelle verursacht große Unsicherheit bei PatientInnen und Gesundheitsberufen

Wien (OTS) – Die geplante Novellierung des Ärztegesetzes schafft große Rechtsunsicherheit. Problematisch ist dabei die Erweiterung des ärztlichen Vorbehaltsbereichs (Alleinzuständigkeit) um komplementär-und alternativmedizinische Heilverfahren. Denn was darunter konkret zu verstehen ist, beantwortet der Gesetzesvorschlag nicht, kritisiert Silvia Rosoli, Leiterin der Abteilung Gesundheitsberuferecht und Pflegpolitik in der AK. Klar ist vor allem nicht, ob diese Erweiterung die Zuständigkeiten anderer Gesundheitsberufe einschränkt. Bereits jetzt mögliche eigenständige Anwendungen, ausgeübt von anderen Gesundheitsberufen, werden durch eine mögliche Monopolstellung der MedizinerInnen massiv in Frage gestellt. Das könnte beispielsweise die Osteopathie betreffen. Klarstellungen sind daher unerlässlich, sonst sollte diese missverständliche unklare Formulierung zurückgezogen werden. Im Übrigen kann diese Regelung den Ärztemangel verschärfen. Die Ärzte in Österreich üben im internationalen Vergleich zu viele Tätigkeiten aus, die in anderen Ländern von anderen Gesundheitsberufen eigenständig erbracht werden können.

Dürfen KrankenpflegerInnen zukünftig Bachblüten ohne ärztliche Anordnung verabreichen oder aromatherapeutische Anwendungen zum Einsatz bringen, ohne vorher den Arzt gefragt zu haben? Oder muss vor einer osteopathischen Behandlung nun eine Zuweisung von der Ärztin geholt werden? Was heute unbürokratisch möglich ist, scheint durch die Novelle vielfach nicht mehr gestattet zu sein und schränkt die Erwerbsmöglichkeit bestimmter Gesundheitsberufe und die Entscheidungsfreiheit von PatientInnen massiv ein. Zusätzlicher bürokratischer Aufwand und große Rechtsunsicherheit sind zu befürchten.

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