SPÖ stellt im Bundesrat Einspruchsantrag gegen Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes

Wien (OTS/SK) – „Mit der Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes werden Konzerninteressen über den Umweltschutz und die Interessen der BürgerInnen gestellt“, begründet der Kärntner Bundesrat Günther Novak heute, Donnerstag, den von der SPÖ eingebrachten Einspruchsantrag. Maßnahmen zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren seien grundsätzlich zu begrüßen, doch in der jetzigen Vorlage sei das nur ein Vorwand. Die Ergebnisse des Umweltverträglichkeitsprüfungs(UVP)-Berichts 2018 würden ignoriert, um die Wunschliste von WKO, Landwirtschaftskammer und Industriellenvereinigung umzusetzen. Zukünftig sollen zu UVP-Verfahren nur mehr NGOs zugelassen werden, die mehr als 100 Mitglieder nachweisen können. Für Novak eine Schikane: Viele NGOs seien nicht als Mitgliederorganisationen aufgestellt, ein großer Teil der jetzt anerkannten Umwelt-NGOs verliere dadurch den Zugang zu UVP-Verfahren, was die friedensstiftende Wirkung dieser Verfahren gefährde. Es sei zu befürchten, dass es zu konfliktreicheren Verfahren und somit längerer Verfahrensdauer kommen werde. ****

„Auch die Einführung eines sogenannten Standortanwaltes, der das ‚öffentliche Interesse‘ an den jeweiligen Projekten mit unterstützen soll, ist dem massiven Wunsch der Wirtschaftsinteressen geschuldet und sicher kein Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung“, kritisiert Novak. Und weiter: „Es gibt sicher Optimierungsmöglichkeiten in der Verfahrensabwicklung selbst, ohne dass dabei Umweltstandards geopfert werden müssen, wie es mit den derzeit geforderten Maßnahmen zu befürchten ist. Die Einführung von Hürden für die Teilnahme anerkannter Umweltorganisationen ist ein allzu durchsichtiges Manöver, um Umweltbedenken von Verfahren auszuschließen und der Wirtschaftslobby entgegenzukommen.“ (Schluss) ew

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