Trotz Wiedereinstellungszusage Job nicht bekommen: AK erkämpfte 2400 Euro für Bauarbeiter

Linz (OTS) – In der Baubranche ist es üblich, Beschäftigte im Herbst zu kündigen und ihnen eine Wiedereinstellung im Frühjahr zu versprechen. So ging es auch einem Laderfahrer, der bei einer Baufirma im Bezirk Steyr-Land beschäftigt war. Wegen der Wiedereinstellungszusage ließ er mehrere Jobs sausen, doch die Zusage hielt nicht. Die Arbeiterkammer ging für den Mann vor Gericht, letztlich zahlte ihm die wortbrüchige Firma 2.400 Euro.

Im Herbst 2016 trennte sich die Baufirma von dem Arbeitnehmer. Man werde ihn im Frühjahr wiedereinstellen, hieß es. Im Frühjahr 2017 rief der Laderfahrer mehrmals bei der Firma an und wurde immer wieder vertröstet: Man wolle erst abwarten, bis das Wetter schöner werde. Mit dieser Aussage gab sich der Mann zufrieden, obwohl er schon mehrere andere Jobs so gut wie fix in Aussicht gehabt hätte.

Mitte April 2017 kam dann die Hiobsbotschaft: Man werde ihn doch nicht wiedereinstellen, hieß es von Seiten der Baufirma. Der Laderfahrer wandte sich an die AK-Bezirksstelle in Steyr. Die Arbeiterkammer klagte eineinhalb Monatslöhne, die aliquoten Sonderzahlungen und die Kündigungsentschädigung ein. In einem Vergleich zahlte die Firma schließlich 2.400 Euro brutto.

„Die Praxis, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Arbeitsmarktservice ‚zwischenzuparken‘, kostet die Versichertengemeinschaft jährlich rund 430 Millionen Euro“, verweist AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer auf eine entsprechende WIFO-Studie. Er fordert, Betriebe, die das systematisch machen, stärker an den dadurch entstehenden Kosten zu beteiligen. Die im gegenständlichen Fall beklagte Baufirma habe besonders unsozial agiert, stellt Kalliauer fest: Man könne nicht einen Arbeitnehmer wochenlang vertrösten und dann doch nicht einstellen.

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