Wie Österreicher an der dt. Musterfeststellungsklage gegen VW teilnehmen können

Wien (OTS) – Heute hat der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) beim Oberlandesgericht Braunschweig wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern eingebracht.

Dieses neue Gerichtsverfahren für Massenschäden kann auch von den rund 340.000 österreichischen Geschädigten der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda genutzt werden. Sie können sich – nach der Veröffentlichung der Klage, die bis spätestens 15.11.2018 erfolgen muss – beim deutschen Bundesamt für Justiz kosten- und risikolos anmelden. Es ist nicht nötig, von einem Anwalt vertreten zu werden.

„Das ist die letzte Chance für alle, die sich bisher nicht an den Sammelklagen des VKI und von Cobin Claims angeschlossen haben und auch nicht selbst gegen VW geklagt haben“, informiert VSV Obmann Peter Kolba.

Die Vorteile eines Anschlusses liegen auf der Hand:

  • Die Verjährung der Schadenersatzansprüche gegen VW wird unterbrochen.
  • Kommt es zu einem Vergleich, dann ist man dabei. Man kann sich
    aber dann auch wieder abmelden, wenn zu wenig geboten wird.
  • Kommt es zu einem Feststellungsurteil gegen VW und VW zahlt noch immer keinen Schadenersatz, dann sind die Feststellungen des Gerichtes im nachfolgenden Prozess auf Leistung des Schadenersatzes für das Gericht bindend.

„Der Verbraucherschutzverein steht mit dem Bundesamt für Justiz in Kontakt und wird seine Mitglieder anleiten, wie sie sich der Musterfeststellungsklage anschließen können,“ verspricht Kolba. „Wir werden insbesondere – auf Basis der Fahrzeugdaten – individuelle Mustertexte erstellen und für die Anmeldung zur Verfügung stellen.“

Was muss man tun, um dieses Angebot wahrzunehmen:

  • Dem Verbraucherschutzverein als ao Mitglied beitreten (30 Euro / Jahr).
  • Die Fahrzeugdaten auf [<a href="http://www.klagen-ohne-risiko.at]" target="_blank">www.klagen-ohne-risiko.at]</a>
    (<a href="http://www.klagen-ohne-risiko.at/" target="_blank">http://www.klagen-ohne-risiko.at/</a>) eingeben.

Die Betroffenen bekommen vom Verbraucherschutzverein nach Veröffentlichung der Klage:

  • Eine Anleitung zur Anmeldung beim Bundesamt für Justiz.
  • Einen Mustertext zur Darstellung von "Grund und Gegenstand des Anspruches".
  • Regelmäßige Informationen über den Fortgang des Verfahrens.

„Die schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anmeldung beim Bundesamt für Justiz müssen sich die Betroffenen gut aufheben,“ rät Kolba.

Die Musterfeststellungsklage zielt darauf ab, für die Geschädigten in einem Verfahren die Grundlagen für den Schadenersatz festzustellen. Doch wenn der Beklagte weiterhin Zahlung verweigern würde, dann müssten die angemeldeten Geschädigten die Zahlung noch in individuellen Verfahren selbst durchsetzen.

„Käme es zu einer solchen Situation, dann würden wir den österreichischen Geschädigten helfen und auch Prozessfinanzierer zu Tragung des im Individualverfahren gegebenen Kostenrisikos vermitteln,“ erklärt Kolba. „Unrecht darf sich nicht lohnen! Das ist unser Motto und dem folgend werden wir die Geschädigten in Österreich nicht im Regen stehen lassen,“ verspricht Kolba.

Service:

  • Anmeldung für Textbausteine über [<a href="http://www.klagen-ohne-risiko.at]" target="_blank">www.klagen-ohne-risiko.at]</a>
    (<a href="http://www.klagen-ohne-risiko.at/" target="_blank">http://www.klagen-ohne-risiko.at/</a>)
  • Kolba/NInz, Diesel-Schäden – Wie Sie sich zur Wehr setzen können!, MyMorawa Sept. 2018

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