Bundesregierung sichert schnelle und unbürokratische Hilfe für Hochwasserschäden zu

Wien (OTS) – Das Hochwasser und die schweren Unwetter der vergangenen Tage haben in Teilen Österreichs, vor allem in Kärnten und Osttirol, schwere Schäden verursacht. Aus den Mitteln des Katastrophenfonds stehen derzeit insgesamt noch bis zu 102 Millionen Euro für Schäden und Katastrophenfälle zur Verfügung.

Bundeskanzler Sebastian Kurz betont: „Nach den schweren Unwettern der letzten Tage war ich gerade in einer betroffenen Kärntner Gemeinde und beim Krisenstab des Landes Kärnten, um mir selbst von der Lage ein Bild zu machen. Die Betroffenen erwarten sich zu Recht rasche und unbürokratische Hilfe. Als Bundesregierung werden wir gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden sicherstellen, dass allen Betroffenen schnell geholfen wird.“

Vizekanzler Heinz-Christian Strache erläutert ebenso: „In Krisenzeiten halten wir Österreicher immer zusammen. Deshalb helfen wir als Bundesregierung den Überflutungs- und Sturmopfern schnell und unbürokratisch. Wir können weggespülte Erinnerungen nicht ersetzen, aber unterstützen, angerichtete Schäden zu beheben. Wer in Österreich in Not gerät, kann auf die Hilfe der Bundesregierung bauen.“

Finanzminister Hartwig Löger sichert ebenfalls rasche Hilfe zu:
„Durch eine schnelle Hilfe aus dem Katastrophenfonds wollen wir sicherstellen, dass die entstandenen Schäden rasch behoben werden können.“

Innenminister Herbert Kickl hebt insbesondere die Leistungen der Exekutive in den letzten Tage hervor. „Es ist für mich als Innenminister wichtig, dass wir als Bundesregierung rasch Taten walten lassen, und zwar nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch in personeller. Rund 300 Polizistinnen und Polizisten waren daher allein in Kärnten im Einsatz, um die Menschen vor Ort zu unterstützen. Ich weiß, dass es schwere Stunden sind, die die Menschen in den betroffenen Regionen durchleben. Rasche, unbürokratische Hilfe ist daher unumgänglich und das Gebot der Stunde“, so Innenminister Herbert Kickl.

Privatpersonen, in deren Vermögen Schäden durch Naturkatastrophen eingetreten sind, können direkt bei ihrer Gemeinde einen Antrag auf Unterstützung aus dem Katastrophenfonds stellen. Die Höhe der Beihilfen wird von den Bundesländern jeweils festgelegt. Nach der Prüfung durch eine Kommission kann das Geld unmittelbar ausbezahlt werden.

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