Erfolg für Meinl vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

  • Verletzung von Artikel 8 der Menschenrechtskonvention durch Europäischen Gerichtshof festgestellt
  • Auf Betreiben der Wiener Staatsanwaltschaft erfolgte
    Sicherstellung in Bratislava, stellt einen rechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre dar
  • Vorgehen laut Europäischen Gerichtshof unverhältnismäßig und daher nicht in Einklang mit einer demokratischen Gesellschaft
  • Liste der festgestellten Rechtsbrüche zu Lasten der Meinl Bank
    und Organe des Instituts damit abermals verlängert
  • Sämtliche weitere Verfahrensakte damit in Frage gestellt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer kürzlich ergangenen Entscheidung eine weitere eindeutige Verletzung der elementaren, durch Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention geschützten Grundrechte im Meinl Verfahren festgestellt.

Der durch die Staatsanwaltschaft Wien begangene Rechtsbruch geht zurück auf die Hausdurchsuchungen im Jahre 2009, die auf Betreiben der Behörde auch in Räumlichkeiten in Bratislava durchgeführt wurden. Der Umfang dieser Durchsuchungen und Sicherstellungen, die durch slowakische Beamte im Beisein von Vertretern der StA Wien erfolgte, wurde vom slowakischen Verfassungsgericht als rechtswidrig festgestellt. Spätere Versuche durch die StA Wien ihre rechtswidrige Vorgangsweise zu sanieren, waren zwar vorerst erfolgreich, wurden aber nunmehr vom Europäischen Gerichtshof als Verstoß gegen die Menschenrechte entlarvt.

Der durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angesprochene Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sieht zwar ausdrücklich vor, dass Eingriffe in die Privatsphäre in bestimmten Fällen erlaubt sind, wenn etwa Interessen der öffentlichen Sicherheit überwiegen. Im vorliegenden Fall ist die StA jedoch so weit gegangen, dass sogar diese an sich erlaubte Einschränkung der Grundrechte nicht mehr zur Anwendung kommen konnte. Das auf Betreiben der StA Wien erfolgte Vorgehen der slowakischen Behörden zur Sicherstellung von Unterlagen im Meinl Verfahren war daher grundrechts- und verfassungswidrig.

Die Entscheidung wird einerseits Auswirkungen auf das Strafverfahren haben, das ohnehin von einer Aneinanderreihungen von festgestellten Rechtsverletzungen geprägt ist. Überdies ist die Entscheidung aber auch scharfe Munition für die Muttergesellschaft der Meinl Bank, die in einem internationalen Schiedsverfahren Schadenersatz von der Republik Österreich für die fortlaufenden Rechtsverletzungen durch die Staatsanwaltschaft und die Finanzmarktaufsicht fordert.

Medien und Politik sind diesbezüglich aufgefordert, Verletzungen der Menschenrechte nicht nur dann in den Fokus zu rücken, wenn dies politisch in die Agenda passt. Die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft ist ein direktes Produkt der wohl beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung in der Causa Meinl, die die Überzeugung der Behörde nährt, auch Polizeistaatsmethoden anwenden zu dürfen, wenn sie glaubt dadurch „liefern“ zu können.

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