Wien (OTS) – Dass die Stadt Wien die Verhandlungen mit der Onlinebuchungsplattform Airbnb abgebrochen hat, ist aus Sicht der Wirtschaft eine notwendige Konsequenz. „Die Wiener Tourismusbetriebe haben sich an zahlreiche Gesetze zu halten. Warum sollte man eine Ausnahme machen für einen internationalen Konzern?“ hält Markus Grießler, oberster Vertreter der Wiener Tourismusunternehmer fest. „So ist es zwar bedauerlich, dass die Stadt Wien die Verhandlungen abbrechen musste, aber nachvollziehbar“.
Während in der Hotellerie viele Auflagen und Richtlinien bestehen, ist der Bereich der touristischen Wohnraumvermietung/‘short-term-rental‘ weitgehend unreguliert. „In unserem Land gibt es aber Regeln und Gesetze. So müssen Beherbergungsbetriebe z.B. Ortstaxe abgeben, und deshalb ist es nur richtig und ja auch mittlerweile gesetzlich festgelegt, dass auch Airbnb-Vermietungen Ortstaxe abführen müssen. Dazu braucht es eine Datenoffenlegung, da muss die Stadt dran bleiben“, so Andrea Steinleitner, Vertreterin der Wiener Hotelliers in der Wirtschaftskammer Wien.
Bundesweite Registrierung mit Autorisierung gefordert
Mit der Ortstaxe ist es aber nicht abgetan. „Wir fordern eine bundesweite Registrierung zur Datenoffenlegung, nur so können alle in die Pflicht genommen werden. Besonders wichtig ist aber vor der Registrierung eine Autorisierung. Denn wie es Fälle in anderen Ländern gezeigt haben, wird bei der Registrierung leider oft Schindluder getrieben und erfundene Daten angegeben. „Sonst gibt es bei Airbnb Vermieter mit Fantasienamen „Donald Duck“ in der „Micky Maus Straße“, und in Entenhausen werden aber leider keine Steuern bezahlt“, so Steinleitner.
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