Wien (OTS) – In der aktuellen Diskussion um den bevorstehenden Wegfall von Einschleifregelungen bei der 2009 beschlossenen Altersgrenze bei Ärzten mit Kassenvertrag, bezieht Spitalsärztevertreter und ÖÄK-Vizepräsident Harald Mayer klare Stellung.
„Wir sollten uns schon auch an den Sinn der bestehenden Verordnungen für den Pensionsantritt von Ärzten erinnern, und der ist und bleibt in der Regel mit 65 Jahren. Selbstverständlich müssen wir darauf achten, dass in begründeten Ausnahmefällen ein Handlungsspielraum besteht, aber so haben wir BM Hartinger auch verstanden, dass dies angesichts des Besorgnis erregenden Kassenärztemangels auch gewährleistet sein wird“, meint der Bundeskurienobmann angestellte Ärzte.
Kein Arzt könne zwangspensioniert werden, sondern immer als Wahlarzt weitermachen. „Wir müssen aber auch den jungen Ärztinnen und Ärzten Chancen bieten und bessere Perspektiven für Kassenärzte schaffen“, fordert Mayer. Das müsse in der Ausbildung beginnen, sich aber auch in attraktiven Verträgen niederschlagen. „Es muss uns gelingen, den Arztberuf attraktiver zu machen, um bei jungen Ärztinnen und Ärzten wieder Begeisterung dafür zu entfachen“, sagt der ÖÄK-Vizepräsident.
„Es kann nicht sein, dass Österreich immer wieder als Spitzenreiter in punkto Arbeits- und Lebensqualität gereiht wird und wir gleichzeitig unsere Medizinabsolventen nicht im Land halten können – derzeit verlieren wir hier 38%! Wenn wir das Problem also wirklich an der Wurzel packen wollen, müssen wir in unsere Jungen investieren!“, so Mayer abschließend. (mh/sb)
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