Wien (OTS) – Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat nach Einspruch der Bürgerinitiative Siemensäcker entschieden, dass Stadtentwicklungsprojekte immer gesamthaft mit der Verkehrserschließung beurteilt werden müssen, wenn es um die UVP-Pflicht geht. „Das ist ein Präzedenzfall, der fatale Auswirkungen auf die ganze Stadt haben kann“, sagt NEOS Wien Umweltsprecherin Bettina Emmerling. „Fast alle großen Stadtentwicklungsgebiete der letzten Zeit – z.B. die Berresgasse oder der Nordwestbahnhof – werden ohne ‚innere Erschließungsstraße‘ geplant. Ein juristischer Kniff, den die Stadt gutheißt, damit man die UVP-Pflicht umgehen kann. Wenn der VwGH das schon beim relativ kleinen Stadtentwicklungsgebiet Siemensäcker anerkennt, kann man sich ausrechnen, was das für die drei- bis viermal so großen Stadtentwicklungsgebiete wie Berresgasse heißt.“
NEOS Wien haben bereits Anfang des Jahres den Rechtsanwalt Wolfram Proksch mit einem Rechtsgutachten beauftragt, das im Februar präsentiert wurde und in dem genau die Situation prognostiziert wurde, die jetzt eintritt. Bettina Emmerling: „Die Landesregierung versucht in ihren Feststellungsbescheiden das Verfahren zu umgehen, indem sie die Verkehrserschließung nicht dem Projekt zurechnet, weil diese nur außerhalb des Gebietes erfolgt. Die EU zielt in ihren UVP-Richtlinien aber ganz klar darauf ab, dass das Gesamtprojekt betrachtet werden muss. Denn natürlich müssen zum Beispiel die zu erwartenden 3000 PKWs der Bewohner der Berresgasse irgendwo zufahren, mit all der Lärm- und Schadstoffbelastung, die damit zusammenhängt. Das war allen klar, es war nur eine Frage der Zeit, bis diese Vorgehensweise von einem Gericht aufgehoben wird.“
Emmerling ergänzt: „Um die Tragweite des Problems zu illustrieren:
Wenn erfolgreich durchgesetzt werden kann, dass die unterbliebenen UVPs doch erfolgen müssen, kann sich die Stadtentwicklung um Jahre verzögern. Im Fall der großen Entwicklungsgebiete in Floridsdorf, der Donaustadt und am Nordwestbahnhof beträfe das über 30.000 Wohnungen – das ist der Neubaubedarf von drei Jahren, ein Wahnsinn!“ Warum macht das die Stadt? „Um ‚lästige‘ Bürgerinitiativen und Anrainer in ihren Rechten zu beschneiden. Auswirkungen auf das Grundwasser, wie sie auf den Siemensäckern befürchtet werden, müssten zum Beispiel in einem UVP-Verfahren berücksichtigt werden, nicht aber in einem normalen Bauverfahren“, so Emmerling.
„Die kreative Interpretation der Gesetze der Wiener Landesregierung und das Fehlen einer eindeutigen Definition des Begriffs ‚Stadtentwicklungsgebiet‘ schaden der Rechtssicherheit und der Verfahrenseffizienz. Wir bringen daher heute im Wiener Landtag zum wiederholten Mal eine Aufforderung an die Bundesregierung ein, die rechtliche Situation zu bereinigen. Leider stimmen Rot und Grün nie mit, damit ihre Umgehungskonstruktionen möglichst unangetastet bleiben“, schließt Emmerling.
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