Wien (OTS) – Heute wird im Europäischen Parlament ein Entschließungsantrag über den von Facebook und Cambridge Analytica verursachten Datenskandal, von dem auch unzählige Österreicher betroffen waren, sowie die Auswirkungen auf den Datenschutz abgestimmt. Im Mittelpunkt steht dabei die unerlaubte Datensammlung und Wahlwerbung der Analysefirma Cambridge Analytica. Bereits im April dieses Jahres forderte die freiheitliche EU-Abgeordnete Dr. Barbara Kappel volle Aufklärung rund um den Datenmissbrauch der britischen Datenanalysefirma und des US-Internetkonzerns.
„Die Bedeutung des Datenschutzes, insbesondere in sozialen Netzwerken, ist immens für kommerzielle und politische Zwecke, dass aber alleine aus Österreich von über 33.000 Personen Informationen widerrechtlich verwendet wurden, zeigt das bedenkliche Ausmaß dieses unverantwortlichen Umgangs mit persönlichen Daten durch Facebook und seinen Partnerfirmen“, so Kappel.
Im März wurde bekannt, dass Cambridge Analytica die persönlichen Informationen von etwa 87 Millionen Facebook-Profilen, davon 2,7 Millionen aus der EU, ohne die Zustimmung der Nutzer für Mikro-Targeting zweckentfremdete. Durch eine bestimmte Umfrage-App, die Facebook-Nutzer installiert hatten, wurden Informationen widerrechtlich von Nutzern an die Datenanalysefirma weitergereicht. Zwar hatten in Österreich nur 13 Personen diese App installiert, die Zahl der potenziell weiteren Betroffenen dürfte aber weit höher liegen. Schätzungen zufolge könnten 33.555 Personen, deren Daten möglicherweise mit der App geteilt wurden, weil Freunde sie installiert hatten, betroffen sein.
„Die Weitergabe von persönlichen Nutzerdaten ohne Zustimmung lehne ich kategorisch ab. Es benötigt viel mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf Algorithmen bei der Datenverarbeitung und -analyse durch den privaten und den öffentlichen Sektor, generell für alle, die sich der Datenanalyse bedienen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Einzelne in angemessener Weise über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unterrichtet wird. Wenn Plattformen wie Facebook Daten über ihre Nutzer sammeln, darf dies nur geschehen, wenn ein Einverständnis dafür vorliegt. Metadaten, wie Informationen über aufgerufene Websites, besuchte Websites und geografische Standorte, müssen vertraulich behandelt werden und dürfen nur nach aktiver Zustimmung an Dritte weitergegeben werden“, betonte Kappel.
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