St. Pölten, (OTS) – Die „Verländerung“ der Kinder- und Jugendhilfe stand im Mittelpunkt der heutigen Beratungen der zuständigen LandesreferentInnen für die Kinder- und Jugendhilfe in Feldkirch. Dabei untermauerte Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig ihre Position: „Wenn sich der Bund aus dem Kinderschutz und der Kinder-und Jugendhilfe verabschieden möchte, bedarf es zuvor einer österreichweiten einheitlichen Ausgestaltung und Vollziehung.“ Mit dem heutigen Beschluss, eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zu beschließen, sei dies abgesichert. „Kinder werden sich auch künftig darauf verlassen können, dass sie geschützt sind, weil die Mitteilungspflicht und Gefährdungsmeldung Bestand der Vereinbarung sein muss“, freut sich Königsberger-Ludwig.
Es gebe keinen Grund, so Königsberger-Ludwig, zwischen einem Kind, das am Bodensee lebe, und einem Kind, das am Neusiedlersee zu Hause sei, zu unterscheiden. Ein Kind sei ein Kind, egal, wo es lebe. Jedes Kind müsse die gleichen Rechte haben und den gleichen Schutz bekommen, betonte Königsberger-Ludwig bei der Länderkonferenz: „Die 15a-Vereinbarung muss von höchster Qualität sein und alle Bedenken der ExpertInnen ernst nehmen und umfassen. Außerdem dürfen keine Spielräume zugelassen werden sowie die Vereinbarung fertig verhandelt und unterzeichnet sein, bevor der Artikel 12 B-VG aus der Verfassung gestrichen wird.“
Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war das Thema Schulsozialarbeit. Landesrätin Königsberger-Ludwig merkte dabei an, dass sich der Bund nicht aus der finanziellen Verantwortung zurückziehen dürfe, schließlich sei Schulsozialarbeit ein wichtiges präventives Angebot der Kinder- und Jugendhilfe, das junge Menschen in ihrem vertrauten Lebensraum Schule erreiche. „Wir in Niederösterreich sind ständig bestrebt, das Angebot in der Schulsozialarbeit auszubauen, weil Prävention immer besser als Sanktion ist. Gemeinsam haben wir heute auch den Bund aufgefordert, die bisher zur Verfügung gestellten Mittel auch weiterhin zu gewährleisten“, so Königsberger-Ludwig.
Geeinigt habe man sich, so Königsberger-Ludwig, auch darüber, sich in der nächsten Zeit ausführlich mit der Forderung auseinanderzusetzen, junge Erwachsene nach dem 18. Lebensjahr, die Leistungen aus der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen haben, bestmöglich ins Erwachsenenleben zu begleiten. Diskussionspunkt werde unter anderem die bisherigen Erfahrungswerte mit der Verlängerung bis zum 21. Lebensjahr oder darüber hinaus sein. „Dafür ist es wichtig, sich gut und intensiv mit der Erwachsenenhilfe auszutauschen. Gemeinsam mit den Sozialabteilungen der Bundesländer werden wir an dieser Nahtstelle zwischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen good practise Modelle erarbeiten, um junge Menschen auch weiterhin gut zu unterstützen“, so LR Königsberger-Ludwig.
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