FP-Guggenbichler: Kommt die Leinenpflicht durch die Hintertür?

Wien (OTS) – „Die von der Stadtregierung geplante Verschärfung des Wiener Tierhaltegesetzes ist eine Mogelpackung“, stellt der Tierschutzsprecher der Wiener FPÖ, LAbg. Ing. Udo Guggenbichler klar. Aufgrund des massiven Widerstands der Freiheitlichen ist im Gesetzesvorschlag die explizite Leinen- und Beißkorbpflicht nicht mehr vorhanden, dennoch hat Rot-Grün eine Möglichkeit gefunden, demokratische Institutionen hinsichtlich des Tierhaltegesetzes auszuhebeln.

Künftig soll der Magistrat und nicht mehr die Landesregierung „nähere Vorschriften“ für Listenhunde erlassen dürfen. Das könnte theoretisch eine Maulkorb- und Leinenpflicht mit einschließen.

Ein Initiativantrag, der auch vom grünen GR Maresch miteingebracht wurde, stellt eine Täuschung der Bürger dar, da künftig nicht mehr die Landesregierung, sondern der Magistrat darüber entscheiden soll, was ein Listenhund ist und was nicht. Er kann die Liste somit nach Belieben und ohne demokratische Kontrolle erweitern.

„Anstatt die Hunde und ihre Besitzer unter Generalverdacht zu stellen, sollte sich lieber jemand um den Beißreflex der rot-grünen Stadtregierung kümmern“, ist Guggenbichler empört über das Vorgehen.

Auch inhaltlich lässt der Entwurf einiges zu wünschen übrig:
„Warum sich Sima und Maresch in ihrer Aussendung dafür loben, den Rechtsstaat für Hundehalter abgeschafft zu haben, indem sie der Behörde absolute Willkürfreiheit geben wollen, ist unverständlich. Bisher konnte ein Tierhalteverbot über Personen verhängt werden, die bereits wegen Verstößen gegen das Tierhaltegesetz bestraft wurden -mit der Novelle kann solch ein Verbot auch auf Personen ausgedehnt werden, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen“, kritisiert Guggenbichler und führt weiter aus: „Der pauschale Ausschluss des von der Bundesregierung geschaffenen Grundsatzes ´Beraten statt Strafenʼ ist ein Zeichen dafür, dass es der Stadtregierung nicht um ein reibungsloses Miteinander geht, sondern nur um Simas verletzten Stolz und die versuchte Veräppelung der Bürger durch die Grünen. Der Ausschluss von Bundesgesetzen durch ein Landesgesetz ist rechtlich jedenfalls höchst fragwürdig.“

Guggenbichler fasst die Punkte des Initiativantrags zusammen:

  • Nicht mehr die Landesregierung sondern der Magistrat legt fest,
    was ein Listenhund (hundeführscheinpflichtig) ist.
  • Hundeführscheinbesitzer müssen, wenn sie den Schein zum ersten
    Mal machen, die Prüfung nach 21 – 24 Monaten wiederholen.
  • Listenhunde dürfen ab 01.01.2020in Wien nicht mehr gezüchtet werden. Wer Listenhunde züchtet, kann verwaltungsrechtlich bestraft werden. (Mindeststrafe 1.000 EUR Höchststrafe 20.000)
  • Künftig soll der Magistrat und nicht mehr die Landesregierung „nähere Vorschriften“ für Listenhunde erlassen dürfen (Maulkorb- und Leinenpflicht?)
  • Der von der neuen Bundesregierung eingefügte 33a Verwaltungsstrafgesetz („Beraten statt Strafen“) findet im Tierhaltegesetz keine Anwendung.
  • Wer einmal gegen das Tierhaltegesetz verstößt, gegen den kann die Behörde ein Tierhalteverbot verhängen. Neu ist, dass man wegen dieses Verstoßes nicht einmal rechtskräftig bestraft worden sein muss (also während man in die Instanz geht)
  • Menschen, denen ein Tier von der Behörde abgenommen wird,
    verlieren nicht mehr automatisch Eigentum daran
  • Jemand, gegen den ein Tierhalteverbot gilt, darf auch nicht im selben Haushalt mit einem Tier leben. (Das heißt man muss theoretisch bei seinem Partner ausziehen oder ?)
  • Wer die Hundeführschein Prüfung nicht besteht, muss
    Trainerstunden machen und darf die Prüfung 2 Mal wiederholen. Wenn er dann immer noch durchfällt, verliert er das Tier.
  • Wer durch Alkohol beeinträchtigt ist, darf Listenhunde darf man nicht an öffentlichen Orten führen. Beeinträchtigung wird ab 0,5 Promille jedenfalls angenommen (man kann aber auch unter 0,5 als beeinträchtigt gelten)
  • Die Polizei darf Führer von Listenhunden einer Alkoholkontrolle unterziehen. Auch eine amtsärztliche Untersuchung ist möglich. Wer das verweigert wird ist automatisch als beeinträchtigt zu behandeln. Strafe 1.000 bis 20.000 Euro
  • Hunde, die gebissen haben, müssen Hundetrainerstunden
    absolvieren. Wird ein Mensch verletzt, kann die Behörde den Hund abnehmen. Gab es eine schwere Verletzung oder Tod eines Menschen wird der Hund definitiv abgenommen. Der Hund ist in diesem Fall einzuschläfern.

Eine detaillierte juristische Prüfung hat ergeben, dass die von Sima geforderte Leinen- und Maulkorbpflicht durch die Hintertür kommen könnte, indem man die Kompetenz der Entscheidung dem Magistrat zuschiebt. „So schlecht, so praktisch – wenn es vom Magistrat erlassen wird, sind die Grünen nicht mehr in der Not zustimmen zu müssen“, bringt Guggenbichler die mögliche Motivation der Wiener Grünen auf den Punkt.

Fakt ist, dass der rot-grüne Antrag eine Täuschung der Bürger darstellt weil die Rathauskoalition selbst zu feig ist, eine Entscheidung zu treffen. „Rot-grünes Ziel dürfte es sein, bei einer künftigen Verschärfung des Wiener Tierhaltegesetzes seine Hände in Unschuld zu waschen. Aber die Wiener sind bekanntlich nicht blöd und werden diesen ´Sima-Maresch-Maschek-Schmähʼ durchschauen“, erinnert Guggenbichler abschließend und plädiert eine bundesweite Lösung gemeinsam mit den anderen Bundesländern zu erarbeiten. (Schluss)

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