Wien (OTS) – Die gesamten Beitragszahlungen der Dienstnehmer und Dienstgeber in der Sozialversicherung und sonstige lohnabhängige Abgaben beliefen sich im Kalenderjahr 2017 auf 53.828 Mio Euro (also rund 53,8 Mrd Euro). Rechnet man die Beiträge der Bauern und Selbständigen zu den Arbeitgebern, entfallen 64% aller Beiträge auf Dienstgeber, 36% auf Dienstnehmer (siehe Grafik).
Selbst wenn man die Beitragsleistung der Bauern sowie der gewerblich Selbständigen außer Betracht lässt und nur Sozialversicherungsbeiträge einbezieht, liegt der Anteil der Dienstgeber über 50%. Sonstige Faktoren wie zum Beispiel Rezeptgebühren sind dabei nicht einzurechnen, da es sich nicht um Sozialversicherungsbeiträge handelt.
Die Arbeitgeber heben die Sozialversicherungsbeiträge auch ein und leiten diese ohne jegliche Abgeltung an die Gebietskrankenkassen weiter.
Auch in Deutschland und Frankreich ähnlich geregelt
Mit der künftigen Parität in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung ist Österreich übrigens nicht allein. Das zeigt ein Blick über die Grenzen: Auch in Deutschland und Frankreich ist die Parität von Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung verankert.(PWK712/DFS)
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