Kompetenzbereinigungspaket: Wirtschaftskammer begrüßt ersten wichtigen Schritt

Wien (OTS) – Als „ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf den heutigen Ministerratsbeschluss zum Thema „Kompetenzbereinigung“. Die Wirtschaftskammer Österreich fordert seit langem die Schaffung klarer, sinnvoll abgerundeter Kompetenzbereiche für Bund und Länder. Dabei müssten die Prinzipien der Einheitlichkeit des Wirtschaftsgebiets und der Subsidiarität beachtet werden. „Wir brauchen eine lösungsorientierte Kompetenzverteilung, die Doppelgleisigkeiten beseitigt und auch neue Spielräume für verwaltungsreformatorische Maßnahmen öffnet“, so Kopf.

Mit einer adäquaten Kompetenzverteilung ließen sich (neue) gesetzgeberische Herausforderungen nicht nur besser und schneller, sondern auch effizienter und kostengünstiger bewältigen.

Besonders die Beseitigung des „Faktors zehn“ in der Gesetzgebung ist dringend geboten. So sind z.B. derzeit noch für den ohnehin kaum mehr existenten Bereich manuell (also ohne Automationsunterstützung) geführter Dateien zur „Durchführung“ der EU-Datenschutz-Grundverordnung neben dem Datenschutz­gesetz des Bundes eigene landesrechtliche Bestimmungen notwendig. Die Konzentration des allgemeinen Datenschutzes in der Bundeskompetenz wird daher ausdrücklich begrüßt.

„Weitere Schritte zur Kompetenzbereinigung müssen dringend folgen“, meint Kopf und bezeichnet die weiteren Kompetenzmaterien des Art. 12 der Bundesverfassung, insbesondere das Elektrizitätswesen und das Krankenanstaltenrecht, als wichtige Bereiche, die – wie von Minister Josef Moser geplant – möglichst rasch gelöst werden sollten.

Neben dieser ersten Kompetenzbereinigung wurde im Ministerrat unter anderem eine Reduktion der Zustimmungsrechte von Bund und Ländern zu Maßnahmen der gegenbeteiligten Gebietskörperschaften beschlossen. So soll etwa die Bestellung des Landesamtsdirektors künftig ohne Zustimmung der Bundesregierung erfolgen. Zweck der Reduktion von wechselseitigen Zustimmungsrechten ist es, rasche und effiziente Anpassungen im Bereich der Verwaltung zu ermöglichen. Auch diese Maßnahmen werden seitens der WKÖ begrüßt. (PWK701/RH)

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