Wien (OTS) – „Das Vorhaben der Regierung, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zum obersten Staatsziel zu machen, ist ein weiterer Beweis dafür, dass es Kurz und Strache ausschließlich um die Interessen der Konzerne, und nicht um jene der Menschen geht. Bevor wir über eine derartige Änderung der Verfassung reden, müssen der Sozialstaat und die Vollbeschäftigung als soziale Grundrechte in der Verfassung verankert werden“, fordern der SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch und SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann. Die Sicherstellung von sozialen Grundrechten wäre längst an der Zeit, da bisher die österreichische Verfassung nur über liberale Grundrechte verfügt, also Grundrechte wie das Recht auf Eigentum oder Erwerbsfreiheit. Das sei Bedingung der SPÖ für weitere Diskussionen über die Grundrechtssituation in Österreich, betonen Muchitsch und Wittmann. ****
„Bleibt die Regierung bei ihrem Plan, werden sozialpolitische Errungenschaften verstärkt den Interessen der Wirtschaft geopfert. Sozialpolitische Fortschritte, wie die von der SPÖ lange geforderte Einführung einer 6. Urlaubswoche für alle, werden erschwert, im Extremfall verunmöglicht“, warnen die beiden SPÖ-Bereichssprecher.
„Auch von der Arbeiterkammer wurde bereits in ihrer Stellungnahme zum schwarz-blauen Gesetzesentwurf völlig zu Recht kritisiert, dass in der österreichischen Verfassung keine sozialen Grundrechte – wie etwa auf faire Entlohnung, auf soziale Absicherung bei Krankheit, im Alter oder Pflegefall – enthalten sind. Die meisten anderen europäischen Verfassungen haben sehr wohl soziale Grundrechte verankert“, so Muchitsch.
Wittmann gab auch zu bedenken, dass in der österreichischen Verfassung bereits wirtschaftliche Grundrechte – wie das Recht auf Erwerbs- und Eigentumsfreiheit – verankert sind, aber keinerlei soziales Grundrecht. Mit einer Festschreibung des Staatsziels Wirtschaftsstandort würde dieses Ungleichgewicht noch vergrößert werden. Die beiden SPÖ-Abgeordneten fügen hinzu, dass mit dem Staatsziel Wirtschaftsstandort das Staatsziel Umweltschutz völlig unterlaufen werden könnte: „Dieses Signal ist angesichts der besorgniserregenden Klima- und Umweltsituation äußerst fatal.“ Schließlich führt es auch dazu, dass der Gesetzgeber sich seiner Verantwortung entzieht und die Interpretation, welches Staatsziel stärker sei, völlig den Gerichten überlasse. (Schluss) sl/nw
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