Linz (OTS) – Jahr für Jahr bekommen weniger Kinder Schulbeihilfe. Diese gibt es zwar grundsätzlich ab der zehnten Schulstufe, doch nur rund jedes zehnte Kind bekommt sie tatsächlich. Der Grund: Die Schulbeihilfe wurde seit 2007 nicht mehr erhöht und auch die Einkommensgrenzen wurden seither nicht angepasst, sodass viele um die Beihilfe umfallen. Für viele Familien wird deshalb der Besuch einer weiterführenden Schule zu einer enormen finanziellen Belastung. Die AK fordert eine deutliche Anhebung der Schulbeihilfe und eine Anpassung der Grenzen der sozialen Bedürftigkeit. „Ob Kinder eine weiterführende Schule besuchen oder nicht, darf nicht abhängig davon sein, ob es sich die Eltern leisten können“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Vor elf Jahren wurde die Schulbeihilfe das letzte Mal erhöht – ein Skandal für AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Der Grundbetrag der Schulbeihilfe müsste um 23 Prozent angehoben werden, um die Teuerung seit 2007 auszugleichen. Ebenso müssen die Grenzen der sozialen Bedürftigkeit angepasst werden – und das künftig automatisch“, fordert er. Denn: Viele Schüler/-innen fallen sonst um die Schulbeihilfe um – und das, obwohl die Familien diese dringend benötigen würden! Seit der letzten Anpassung im Jahr 2007 ist die Zahl der Schulbeihilfe-Bezieher/-innen alleine in Oberösterreich um rund 25 Prozent zurückgegangen – von 5573 auf 4166 Personen. Insgesamt erhalten damit nur noch 11,5 Prozent aller bezugsberechtigten Schüler/-innen in Oberösterreich ab der zehnten Schulstufe Schulbeihilfe.
Maximal 94 Euro im Monat sind zu wenig
Viele Eltern müssen sich fragen, ob sie sich den Besuch ihres Kindes in einer weiterführenden Schule überhaupt noch leisten können. Laptop, Schultasche, Taschenrechner, Sportwoche, Sprachreise, Materialkosten, Exkursionen, eventuell auch Nachhilfe – ganz normale Anschaffungen und Kosten im Schulalltag. Diese Kosten belasten das Haushaltsbudget und können auch über den weiteren Bildungsweg des Kindes entscheiden. Laut Schulkostenerhebung der AK kostet der Besuch einer weiterführenden Schule pro Kind und Jahr im Schnitt 2722 Euro. Der Grundbetrag der Schulbeihilfe von 1130 Euro pro Jahr bzw. 94 Euro im Monat deckt also nicht einmal die Hälfte der Kosten ab.
Ein Beispiel dazu:
Familie Mayr hat zwei Kinder – die 16-jährige Veronika und ihren drei Jahre jüngeren Bruder Moritz. Frau Mayr ist Hausfrau und hat kein Einkommen, Herr Mayr verdient 1580 Euro brutto pro Monat. Für Moritz gibt es keine Beihilfe, weil er noch nicht die zehnte Schulstufe erreicht hat, für Veronika 94 Euro pro Monat. Mit jedem Euro, den ihr Vater mehr verdient, sinkt die Schulbeihilfe rapide. „Die aktuell geltenden Werte gehen an der finanziellen Lebensrealität vieler Familien vorbei und tragen den hohen Schulkosten pro Kind kaum Rechnung“, kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Schulbeihilfe wäre schon ab neunter Schulstufe dringend nötig
Neben der zu geringen Höhe kritisiert die AK auch, dass die Schulbeihilfe erst ab der zehnten Schulstufe beantragt werden kann. Große Anschaffungskosten entstehen nämlich gerade zu Beginn der weiterführenden Schule in der neunten Schulstufe. Anspruch auf eine Heimbeihilfe für Schülerinnen und Schüler, die im Internat wohnen, besteht übrigens bereits ab der neunten Schulstufe.
Arbeiterkammer liefert Informationen und unterstützt
Viele Eltern fühlen sich in Sachen Schulbeihilfe nicht ausreichend informiert. Aus diesem Grund betreibt die Arbeiterkammer Oberösterreich den Schulbeihilfenrechner unter [www.schulbeihilfenrechner.at]
(http://www.schulbeihilfenrechner.at/). Dort erfahren Sie, ob Sie
Anspruch auf Schulbeihilfe und/oder Heimbeihilfe haben – und falls ja, in welcher Höhe. Alleine der Schulbeihilfenrechner wurde im vergangenen Jahr von 44.000 Besuchern/-innen genutzt. Viele weitere nützliche Informationen rund ums Thema Schul- und Heimbeihilfe finden Sie unter ooe.arbeiterkammer.at .
Im Zweifelsfall Antrag stellen!
Die Arbeiterkammer empfiehlt, im Zweifelsfall einen Antrag zu stellen. Weitere Informationen und Formulare stehen auf der Homepage des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie in den Schuldirektionen zur Verfügung. Die Anträge müssen bis spätestens 31. Dezember gestellt werden.
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