GLOBAL 2000 fordert Krisengipfel mit Bundesministerin Köstinger zu Umwelt und Demokratie in Österreich

Wien (OTS) – Die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 beobachtet mit großer Besorgnis mehrere Vorstöße der Regierungsparteien und der Bundesregierung der letzten Monate, die die Rechte der Zivilgesellschaft und die Möglichkeiten für Umweltorganisationen zur konstruktiven Mitarbeit an einer zukunftsfähigen Umwelt- und Energiepolitik massiv einschränken würden. Darunter zählen insbesondere die Gesetzesvorhaben zum Standort-Entwicklungsgesetz sowie zum UVP-Gesetz, dabei insbesondere der von den Umweltsprechern eingebrachte Abänderungsantrag vom 4. Oktober. Die Abänderung der Bundesverfassung aus Anlass der Kausa „Dritte Piste“ wäre eine eindeutige Anlassgesetzgebung am Herzen der Österreichischen Bundesverfassung.

„Die Summe der geplanten Maßnahmen lassen alle Alarmglocken schrillen. Um die drohenden Gefahren für Umwelt und Demokratie in Österreich abzuwenden, haben wir am vergangenen Freitag Bundesministerin Köstinger dringend um einen gemeinsamen Krisengipfel mit den ebenfalls anerkannten Umweltorganisationen WWF und Greenpeace ersucht“, erklärt Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von GLOBAL 2000. Heute erreichte GLOBAL 2000 jedoch eine Absage für einen Krisengipfel aus dem Ministerium.

„Als verantwortliche Umweltministerin hat Elisabeth Köstinger es in der Hand, eine konstruktive Lösung zu finden, für die Summe der von der Bundesregierung eingebrachten umweltschutz-feindlichen Vorhaben“, so Gewessler. „Wir fordern sie nochmals nachdrücklich auf, ein Machtwort zu sprechen und die Umweltpolitik Österreichs zur Chefinnen-Sache zu machen. Sie kann sich nicht mit Verweis auf die UmweltsprecherInnen der Parlamentsparteien aus der Verantwortung als Ministerin nehmen.“

Rechtsunsicherheit droht bei Beschluss von verpfuschten Gesetzesentwürfen
Unter dem Vorwand der Verfahrensbeschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren sollen in den vorgelegten Gesetzesentwürfen Regelungen geändert oder eingeführt werden, die laut Meinung von anerkannten RechtsexpertInnen offenkundig verfassungs- oder europarechtswidrig wären oder dem internationalen Recht widersprechen würden: Der im Rahmen des Standort-Entwicklungsgesetzes vorgelegte Automatismus einer Genehmigung von UVP-pflichtigen Projekten wäre offenkundig rechtswidrig, Verfahren würden nach einer Reparatur dieses illegalen Rechtsrahmens neu geführt werden müssen, was genau das Gegenteil der intendierten Wirkung einer Verfahrensbeschleunigung zum Resultat hätte. Gleichfalls ist der Aspekt der Offenlegung der Namen und Adressen der Mitglieder von zivilgesellschaftlichen Organisationen, wie im Abänderungsantrag des UVP-G vorgesehen, offenkundig in Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung. Auch die als Rechtfertigung vorgebrachte Anlehnung an das schwedische Modell hält einer Überprüfung nicht stand. Der von den Umweltsprechern der Regierungsparteien im Parlament eingebrachte Vorschlag ignoriert wesentliche Teile des Modells und intendiert offenbar nur die Einschränkung der NGO-Verfahrensrechte. Daher ist ein in diesem Sinne geändertes UVP-Gesetz wiederum eine unsichere Rechtsbasis für Verfahren, die in Folge – nach der rechtskonformen Rückänderung des Gesetzes – neu aufgerollt werden müssten.

„Unserer Meinung nach gibt es wesentlich geeignetere Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren wie z. B. die Ausstattung der zuständigen Behörden und Gerichte mit adäquaten Ressourcen und die bessere Vorbereitung der Einreich-Unterlagen“, sagt Gewessler. „Wir bringen uns gerne konstruktiv in Gespräche zur Verbesserung von Verfahren ein – verstehen aber das Misstrauen und die Ausschluss-Wünsche von Teilen der Politik überhaupt nicht.“

Der im geplanten „Staatsziel Wirtschaftsstandort“ angenommene Gegensatz zwischen Wirtschaft und Umwelt entstammt gleichfalls dem Denken der Zeit der Auseinandersetzung vor Zwentendorf und Hainburg. „Längst hat sich die Erkenntnis in Österreich durchgesetzt, dass nur die völlige Dekarbonisierung der gesamten Gesellschaft unter den Voraussetzungen eines nachhaltigen Wirtschaftens im ökologischen und ökonomischen Sinne die einzige Wahl für uns und unsere Kinder ist“, so Gewessler. „Die Streichung der Überschrift des Bundesverfassungs-Teils, der „die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung“ sicherstellen soll, zugunsten eines verkürzt gesehenen „wettbewerbsfähigen nachhaltigen Wirtschaftsstandorts“, ist bedenklich, noch dazu unter dem Aspekt der Anlassgesetzgebung. Wir begrüßen, dass NEOs hier die Notbremse gezogen haben und dieses Vorhaben auf Eis legen. Wir fordern NEOs und die SPÖ weiterhin auf, diesem Ansinnen eine deutliche Absage zu erteilen. Es führt uns geradewegs zurück in die Zeit vor Hainburg und Zwentendorf.“

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