Weiterverrechnung der Bankomatentgelte von Drittanbietern an heimische Banken verfassungswidrig

Wien (OTS) – Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den im Herbst 2017 beschlossenen Passus im „Verbraucherzahlungskontogesetz“ zur Weiterverrechnung der Bankomatentgelte von so genannten Drittanbietern an heimische Banken für verfassungswidrig befunden.

Das „Bankomatgesetz“ hatte vor allem zur Folge gehabt, dass die heimischen Banken in der Höhe beliebig festgesetzte Entgelte von jeglichen Drittanbietern, die ihre Geräte in Österreich aufstellen, zu tragen hatten. Ein – sogenannter unabhängiger – Anbieter hat sein kostenpflichtiges Bankomatnetz in Ballungszentren, wo pro Bargeldbehebung eine Behebungsgebühr von fast zwei Euro fällig wird, mittlerweile nahezu verdoppelt, ein weiterer Ausbau war zu erwarten.

Die österreichische Kreditwirtschaft, vertreten durch RA Prof. Raimund Bollenberger, hat vor diesem Hintergrund den Verfassungsgerichtshof um Prüfung der Verfassungskonformität dieses Gesetzespassus ersucht.

Aufgrund der aktuellen Entscheidung des VfGH ist es Drittanbietern künftig nicht mehr möglich, ihre hohen Gebühren für Bargeldbehebungen auf die österreichischen Banken zu überwälzen.

„Dadurch werden das effiziente Bankomat-System heimischer Banken und die im internationalen Vergleich hervorragende und kostengünstige Bargeldversorgung der Österreicher und Österreicherinnen nachhaltig gesichert“, hält Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und Initiator der Massenbeschwerde, fest. (PWK684/JHR)

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