Wien (OTS) – Die Bundesländer Wien und Niederösterreich weigern sich, Pfandrechte im Zusammenhang mit dem Pflegeregress für Altfälle löschen zu lassen. Ein Wiener Stadtrat argumentiert am 10. Oktober 2018 im Morgenjournal auf Ö 1, dass die Rechtslage unsicher wäre.
Tatsächlich ist die Rechtslage klar.
Rechtsanwalt Dr Martin Fischer von Brand Rechtsanwälte GmbH: „Nach § 330a ASVG ist ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben und Geschenknehmern im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten unzulässig.
§ 330a ist mit 1. Jänner 2018 in Kraft getreten.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen Ersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Laufende Verfahren sind einzustellen. Exekutionsverfahren zur Begründung von exekutiven Pfandrechten sind laufende Verfahren. Die Pfandrechte sind nach § 330 a ASVG nicht mehr durchsetzbar. Die Verfahren sind daher einzustellen und die Pfandrechte zu löschen.“
Brand Rechtsanwälte GmbH führt zahlreiche Verfahren für Angehörige, um die Löschung von Pfandrechten auf ihren Grundstücken zu erwirken. Es sind bereits mehrere Musterverfahren anhängig.
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