St. Pölten, (OTS) – Heftige Kritik übt NÖ Kinder- und Jugendhilfelandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig erneut am Vorhaben der Bundesregierung, die Kompetenzen in der Kinder- und Jugendhilfe alleine den Bundesländern überantworten zu wollen. Schon morgen, Mittwoch, soll dazu im Ministerrat ein Beschluss gefasst werden. „Wenn der Bund aus dem Kinderschutz aussteigen und die Kinder- und Jugendhilfe in die Hände der Länder legen möchte, läuft man Gefahr, unterschiedlichste Schutzbedingungen in Österreich zu schaffen. Deshalb ist es noch vor dem Ministerratsbeschluss unbedingt notwendig, einheitliche Standards auf hohem Niveau für ganz Österreich sicherzustellen“, fordert LR Königsberger-Ludwig. Das Mindeste sei dabei eine 15a-Vereinbarung, die klare Qualitätsstandards für alle Bundesländer festhalte.
Für Königsberger-Ludwig sind Kinderrechte Universal- bzw. Menschenrechte und diese dürfen nicht an Bundesländergrenzen enden. Es gebe keinen Grund, so Königsberger-Ludwig, zwischen einem Kind, das am Bodensee lebe, und einem Kind, das am Neusiedlersee zu Hause sei, zu unterscheiden. Ein Kind sei ein Kind, egal, wo es lebe. Jedes Kind müsse die gleichen Rechte haben, den gleichen Schutz und gleiche Leistungen bekommen. „Es ist zu befürchten, dass es in Zeiten des Sparzwanges, der auf Ländern und Gemeinden ohnehin lastet, zu weiteren Kürzungen und damit zu Qualitätsverschlechterungen im Kinderschutz kommen wird“, hält Königsberger-Ludwig fest.
Für eine Gesetzesänderung bestehe kein Anlass. Erst 2013 sei nach fünfjähriger Diskussion eine moderne Rechtsgrundlage beschlossen worden. Außerdem seien sich alle Expertinnen und Experten darin einig, dass eine Verländerung die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe erschwere und große Nachteile für die Kinder und Jugendlichen bringe, betont Königsberger-Ludwig: „Wir wollen den niederösterreichischen Kindern und Jugendlichen die besten Unterstützungsformen zukommen lassen, damit sie sich kindgerecht und gesund entwickeln sowie alle Chancen nützen können. Dazu braucht es jedoch unabhängig vom Wohnort ein möglichst hohes Schutzniveau im gesamten Bundesgebiet. Der Bund darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen, denn Kinderschutz betrifft alle Ebenen, die Gemeinden, die Bundesländer und den Bund.“
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